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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 22. Februar 2011
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße
Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer
Straße/Thieberg“ erlassen:
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Hünenborgstraße Stichstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit
Unterbau und ei- ner Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeet mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig