Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 22. Februar 2011 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Hünenborgstraße Stichstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen:

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Hünenborgstraße Stichstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus        

               

               a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-        ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

               b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeet mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

               c)    Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig