Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Sportausschusses beschließt der Rat der Stadt Rheine die folgende Ergänzungsänderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine:

 

§ 13 (neu)

 

1.     Die jährlichen Einnahmen aus den Sportstätten-Nutzungsgebühren werden in voller Höhe an die Sportvereine, insbesondere an Vereine mit vereinseigener Anlage, wieder ausgezahlt.

 

2.     Einnahmen, die am Ende eines Haushaltsjahres noch nicht an die Sportvereine zurückgeflossen sind, sollen im Folgejahr zur Auszahlung gebracht werden. Im Jahresabschluss sind entsprechende Rückstellungen einzustellen.

 

3.     Diese Regelung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.

 

 

§ 13 (alt) wird § 14 (neu)


Abstimmungsergebnis:           einstimmig