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Beschluss:
Auf Empfehlung des
Sportausschusses beschließt der Rat der Stadt Rheine die folgende Ergänzungsänderung
der Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine:
§ 13 (neu)
1. Die
jährlichen Einnahmen aus den Sportstätten-Nutzungsgebühren werden in voller
Höhe an die Sportvereine, insbesondere an Vereine mit vereinseigener Anlage,
wieder ausgezahlt.
2. Einnahmen, die am Ende eines Haushaltsjahres noch nicht an die
Sportvereine zurückgeflossen sind, sollen im Folgejahr zur Auszahlung gebracht
werden. Im Jahresabschluss sind entsprechende Rückstellungen einzustellen.
3. Diese Regelung tritt ab 01.01.2010 in Kraft.
§ 13 (alt) wird §
14 (neu)
Abstimmungsergebnis: einstimmig