Herr Heinrich Bietmann, Dahlkampstr. 14, 48432 Rheine, stellt die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Rheine an der Vogelbeerenstraße 24 eine Hundeschule genehmigt habe.

 

Frau Dr. Kordfelder antwortet, dass die Verwaltung diese Frage nach Prüfung schriftlich beantworten werde.