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Herr Linke verliest folgende Informationen:

 

 

1.) Anteil der Sozialfachkräfte mit Migrationshintergrund

 

Frau Leskow hatte in der letzten Sitzung hierzu eine Anfrage gestellt.

 

Im Jugendamt der Stadt Rheine sind 27 Sozialfachkräfte beschäftigt, von denen keiner einen Migrationshintergrund hat. Darüber hinaus sind im Produktbereich Soziales des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales weitere 13 Sozialfachkräfte beschäftigt, von denen 3 einen Migrationshintergrund haben.

 

 

2.) Weiterbildungsmaßnahme „Kommunales Management für Familien“

 

Das Landesministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bietet in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme „Kommunales Management für Familien“ an.

 

Zielgruppe dieser Weiterbildungsmaßnahme, die sich von September 2011 bis Juni 2012 erstreckt, sind die Beschäftigten in Kommunalverwaltungen, zu deren Aufgabenbereich die Gestaltung familienfreundlicher Rahmenbedingungen gehört.

 

In Rheine würde der Jugendhilfeplaner für diese Weiterbildung in Frage kommen, da u. a. die Begleitung der Arbeit des Familienbeirates zu seinen Aufgaben gehört. Wegen des anstehenden Personalwechses auf dieser Stelle ist seine Teilnahme an dieser Weiterbildungsmaßnahme jedoch nicht möglich.

 

Sobald die Stelle des/r Jugendhilfeplaners/in im nächsten Jahr neu besetzt ist, könnte bei entsprechenden Weiterbildungsangeboten zu diesem Thema wieder gehandelt werden.

 

 

3.) Bundeskabinett beschließt am 16. März 2011 ein neues Bundeskinderschutzgesetz

 

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2011 das von Bundesfamilienministern Schröder vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen.

 

Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt noch abzuwarten, da in der Regel im weiteren Verfahren noch Änderungen in den endgültigen Gesetztestext einfließen. Dennoch sei an dieser Stelle schon einmal darauf hingewiesen, welche Änderungen grundsätzlich zu erwarten sind. Der StGB NRW hat den Gesetzesentwurf einmal wie folgt zusammenfasst.

 

„Das Gesetz zeichnet einen Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu machen. Damit ist sichergestellt, dass Berufsgeheimnisträger nicht durch ihre Schweigepflicht davon abgehalten werden, eine Mitteilung an das Jugendamt zu machen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen.

 

In zahlreichen Regelungen werden neue Verfahrens- und Personalstandards gesetzt, die insbesondere an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet sind. Zudem werden die Aufsichts- und Kontrollpflichten der Jugendämter erweitert. Durch die nunmehr konstitutiven Bestimmungen im jeweiligen Landesrecht werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit neuen Aufgaben betraut. Die Bundesländer trifft daher die Pflicht, die Kostenfolgen der neuen Aufgaben über die verfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen auszugleichen.“

 

Die Verwaltung wird die parlamentarischen Beratungen hinsichtlich des neuen Bundeskinderschutzgesetzes, welches am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, verfolgen und den Jugendhilfeausschuss dann rechtzeitig über die konkreten Auswirkungen informieren.

 

 

4.) Erstellung eines Familienstadtplanes

 

Der Familienbeirat hat einen Antrag auf Unterstützung der Stadt Rheine bei der Erstellung eines Familienstadtplanes gestellt.

 

Er schlägt vor, diesen in Kooperation mit der Stadt Rheine zu entwickeln.

 

Dieser Familienstadtplan soll sich von den vielen bereits aufgelegten Kinderstadtplänen vor allen dadurch unterscheiden, dass die unterschiedlichen Informationen für die Zielgruppen „Kinder sowie Erwachsene“ in einem Plan zusammengefasst sind.

 

Der Familienbeirat hat für die Erstellung ein Institut angesprochen, das über vielfältige Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt. Von besonderer Bedeutung ist die aktive Beteiligung der Zielgruppen, die über das Institut gewährleistet werden soll.

 

Das Kostenvolumen bei einer Auflage von 10.000 Exemplaren wird in einer ersten Aussage des Instituts auf 20.000,00 € geschätzt.

 

Der Familienbeirat beabsichtigt, die Finanzierung durch Sponsoring, Projektmittel aus Stiftungen und, falls erforderlich auch aus einer städtische Zuwendung sicherzustellen.

 

Die Verwaltung begrüßt die Initiative des Familienbeirates und wird dem Familienbeirat fachliche Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Realisierbarkeit natürlich noch keine Aussage getroffen werden, da insbesondere folgende Punkte zu klären sind:

 

  • Es liegt noch kein verbindlicher Kostenplan des Instituts vor, der als Grundlage für die Bewertung des Angebots dienen und Vergleichsangebote ermöglichen könnte.

 

  • Die wesentliche Finanzierung aus Sponsoring- und anderen außerstädtischen Fördertöpfen ist angesichts der Haushaltslage der Stadt eine weitere wichtige Voraussetzung für die Realisierung des Projektes.

 

Der Familienbeirat wird daher gebeten, im Kontakt mit Verwaltung die zunächst die genannten grundsätzlichen Voraussetzungen zu klären. Sollte sich das Projekt grundsätzlich als realisierbar erweisen, sind dann alle weiteren Detailfragen zu beraten.