Sitzung: 14.04.2011 Jugendhilfeausschuss
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Herr Linke verliest
folgende
1.) Anteil der Sozialfachkräfte mit Migrationshintergrund
Frau Leskow hatte in
der letzten Sitzung hierzu eine Anfrage gestellt.
Im Jugendamt der
Stadt Rheine sind 27 Sozialfachkräfte beschäftigt, von denen keiner einen
Migrationshintergrund hat. Darüber hinaus sind im Produktbereich Soziales des
Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales weitere 13 Sozialfachkräfte
beschäftigt, von denen 3 einen Migrationshintergrund haben.
2.) Weiterbildungsmaßnahme „Kommunales Management für Familien“
Das Landesministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bietet in Zusammenarbeit mit der
Ruhr-Universität Bochum eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme
„Kommunales Management für Familien“ an.
Zielgruppe dieser
Weiterbildungsmaßnahme, die sich von September 2011 bis Juni 2012 erstreckt,
sind die Beschäftigten in Kommunalverwaltungen, zu deren Aufgabenbereich die
Gestaltung familienfreundlicher Rahmenbedingungen gehört.
In Rheine würde der
Jugendhilfeplaner für diese Weiterbildung in Frage kommen, da u. a. die
Begleitung der Arbeit des Familienbeirates zu seinen Aufgaben gehört. Wegen des
anstehenden Personalwechses auf dieser Stelle ist seine Teilnahme an dieser
Weiterbildungsmaßnahme jedoch nicht möglich.
Sobald die Stelle
des/r Jugendhilfeplaners/in im nächsten Jahr neu besetzt ist, könnte bei
entsprechenden Weiterbildungsangeboten zu diesem Thema wieder gehandelt werden.
3.) Bundeskabinett beschließt am 16. März 2011 ein neues
Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskabinett
hat am 16. März 2011 das von Bundesfamilienministern Schröder vorgelegte neue
Bundeskinderschutzgesetz beschlossen.
Das weitere
Gesetzgebungsverfahren bleibt noch abzuwarten, da in der Regel im weiteren
Verfahren noch Änderungen in den endgültigen Gesetztestext einfließen. Dennoch
sei an dieser Stelle schon einmal darauf hingewiesen, welche Änderungen
grundsätzlich zu erwarten sind. Der StGB NRW hat den Gesetzesentwurf einmal wie
folgt zusammenfasst.
„Das Gesetz zeichnet
einen Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt über Verdachtsfälle
informieren können, ohne sich strafbar zu machen. Damit ist sichergestellt,
dass Berufsgeheimnisträger nicht durch ihre Schweigepflicht davon abgehalten
werden, eine Mitteilung an das Jugendamt zu machen, wenn dies zum Schutz des
Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass bei Umzug der
Familie das neu zuständige Jugendamt die notwendigen
In zahlreichen
Regelungen werden neue Verfahrens- und Personalstandards gesetzt, die
insbesondere an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet
sind. Zudem werden die Aufsichts- und Kontrollpflichten der Jugendämter
erweitert. Durch die nunmehr konstitutiven Bestimmungen im jeweiligen
Landesrecht werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit neuen
Aufgaben betraut. Die Bundesländer trifft daher die Pflicht, die Kostenfolgen
der neuen Aufgaben über die verfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen
auszugleichen.“
Die Verwaltung wird
die parlamentarischen Beratungen hinsichtlich des neuen Bundeskinderschutzgesetzes,
welches am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, verfolgen und den
Jugendhilfeausschuss dann rechtzeitig über die konkreten Auswirkungen
informieren.
4.) Erstellung
eines Familienstadtplanes
Der Familienbeirat
hat einen Antrag auf Unterstützung der Stadt Rheine bei der Erstellung eines
Familienstadtplanes gestellt.
Er schlägt vor,
diesen in Kooperation mit der Stadt Rheine zu entwickeln.
Dieser
Familienstadtplan soll sich von den vielen bereits aufgelegten Kinderstadtplänen
vor allen dadurch unterscheiden, dass die unterschiedlichen
Der Familienbeirat
hat für die Erstellung ein Institut angesprochen, das über vielfältige
Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt. Von besonderer Bedeutung ist die aktive
Beteiligung der Zielgruppen, die über das Institut gewährleistet werden soll.
Das Kostenvolumen
bei einer Auflage von 10.000 Exemplaren wird in einer ersten Aussage des
Instituts auf 20.000,00 € geschätzt.
Der Familienbeirat
beabsichtigt, die Finanzierung durch Sponsoring, Projektmittel aus Stiftungen
und, falls erforderlich auch aus einer städtische Zuwendung sicherzustellen.
Die Verwaltung
begrüßt die Initiative des Familienbeirates und wird dem Familienbeirat
fachliche Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren.
Zum jetzigen
Zeitpunkt kann über die Realisierbarkeit natürlich noch keine Aussage getroffen
werden, da insbesondere folgende Punkte zu klären sind:
- Es liegt noch kein verbindlicher
Kostenplan des Instituts vor, der als Grundlage für die Bewertung des
Angebots dienen und Vergleichsangebote ermöglichen könnte.
- Die wesentliche Finanzierung aus
Sponsoring- und anderen außerstädtischen Fördertöpfen ist angesichts der
Haushaltslage der Stadt eine weitere wichtige Voraussetzung für die
Realisierung des Projektes.
Der Familienbeirat
wird daher gebeten, im Kontakt mit Verwaltung die zunächst die genannten
grundsätzlichen Voraussetzungen zu klären. Sollte sich das Projekt
grundsätzlich als realisierbar erweisen, sind dann alle weiteren Detailfragen
zu beraten.