Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Gausmann führt in das Thema ein, in dem er einige der zahlreichen Grafiken aus der Vorlage noch einmal erläutert. Danach beantwortet er Verständnisfragen der Ausschussmitglieder. Insbesondere wird verdeutlicht, dass die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes in dem vorliegenden Zahlenwerk nicht enthalten ist.

 

Eine der besonders auffallenden Grafiken aus der Vorlage zeigt die Falldichte. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat festgestellt, dass die Stadt Rheine bei allen untersuchten Kommunen in der Vergleichsgruppe die größte Falldichte hat und empfiehlt deswegen auch, die Falldichte zu reduzieren. Dieses könnte z.B. durch eine geänderte Zugangssteuerung geschehen.

 

Herr Gausmann sieht einerseits die hohe Falldichte, andererseits sieht er aber auch die fachliche Notwendigkeit in all diese Fällen die beantragte Erziehungshilfe zu gewähren.

 

Herr Jansen und Herr Dörnhoff greifen dieses Thema auf. Schon mit dem Konzept zur Strategischen Steuerung in der Heimerziehung, Vollzeitpflege und Reintegration aus dem Jahr 2006 war man sich bewusst, dass gerade bei den jungen Volljährigen die finanziellen Aspekte überwiegen und die pädagogischen Fragenstellungen dahinter zurück bleiben mussten. Das Wirkungszusammenhänge zwischen nicht gewährten Jugendhilfemaßnahmen und der späteren Entwicklung dieser jungen Menschen bestünden sei unbestritten, aber diese Wirkungszusammenhänge zu bewerten ist wiederum sehr schwer.

 

Eine Reduzierung der Falldichte dürfe nicht damit einhergehen, pädagogisch erforderliche Maßnahmen zu versagen.

 

Herr Gausmann kann auch „noch“ keine Lösung für die Probleme anbieten. Allerdings gingen seine Vorstellungen dahin, nicht in jedem Fall teure Einzelmaßnahmen zu bewilligen, sondern viel mehr durch Gruppenformen die erforderliche Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. In diese Richtung wolle er ein Konzept entwickeln und es in der nächsten Sitzung vorstellen.


Beschluss:

 

1.   Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung zur Kenntnis.

 

2.   Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Sitzung des Ausschusses am 16. Juni 2011 eine Konzeption zur „Umsteuerung“ der Hilfen zur Erziehung vorzulegen.

 

Dabei sind neben den finanziellen Auswirkungen auch Aussagen zu treffen, die die möglichen Folgen der Umsteuerung für die Zielgruppe beschreiben.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig