Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1:07:30

 

Herr Piepel weist darauf hin, dass zwischenzeitlich der Landtag per Gesetz den Stichtag für die Einschulung neu geregelt habe. Mit der Verlegung des Stichtages würde ein Vierteljahrgang (-> ca. 150 Kinder) nicht in die Grundschule wechseln, sondern im Kindergarten verbleiben.

 

Damit würde sich die bislang ungelöste Situation in der notwendigen Versorgung mit U3-Plätzen bis zum Jahre 2013 weiter verschärfen, da die angedachte Umwandlung von Ü3- in U3-Plätzen in Teilen nicht mehr möglich ist.

 

Herr Fühner stellt die Frage, ob die bisherigen Bemühungen, die vorhandenen Einrichtungen zu erweitern, ausreichen oder ob man nicht die grundsätzliche Entscheidung treffen müsse, neue Kindergärten zu bauen?

 

Er schlage vor, die Verwaltung möge doch bitte Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, damit in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung im Juni Entscheidungen getroffen werden können. Um den gesetzlichen Ansprüchen der Eltern auf einen Betreuungsplatz für Einjährige ab August 2013 nachkommen zu können, dürfe keine Zeit mehr verloren gehen.

 

Herr Linke weist darauf hin, dass er das Thema innerhalb der Verwaltung schon aufgegriffen habe und es in der nächsten Sitzung des Verwaltungsvorstandes beraten lassen werde. Die Schwierigkeiten bestünden u.a. darin, dass neben den nicht vorhandenen Haushaltsmitteln der Stadt Rheine es auch keine verbindlichen Zusagen zur Landesfinanzierung gebe, da das Land NRW noch über keinen verabschiedeten Haushalt verfüge.

 

Herr Fühner schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 anzupassen, da der Gesetzgeber zwischenzeitlich den Stichtag geändert habe. Ferner sollte der Beschlussvorschlag zu Ziffer 3 um den Hinweis ergänzt werden, dass die erneute Beratung und Beschlussfassung am 16. Juni 2011 erfolgt.


Beschluss:

 

1.           Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Bedarfsplanung für Kinder im Alter bis zum Beginn der Schulpflicht zur Kenntnis.

 

2.           Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass das neue Schulgesetz in NRW zur veränderten Stichtagsregelung in Bezug auf den Beginn der Schulpflicht erhebliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung hat.

 

3.           Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Veränderungen in Bezug auf den Beginn der Schulpflicht und der zu führenden Gespräche zur Ermittlung der kommunalen Belastungen aus dem U 3 Ausbau ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung für den Jugendhilfeausschuss am 16. Juni 2011 vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig