Herr Dr. Janning berichtet, dass die Verwaltung für die Stadt Rheine eine weitere Stellungnahme in den Bauleitplanverfahren der Stadt Ochtrup für die Erweiterung des EOC abgegeben habe. In dieser Stellungnahme seien die wichtigsten abwägungsrelevanten Vorbehalte noch einmal zusammengefasst worden. Die Stellungnahme ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

Herr Dr. Janning teilt des Weiteren mit, dass am 30. Oktober 2006 bei der Bezirksregierung Münster ein Erörterungstermin mit allen Beteiligten im Rahmen der landesplanerischen Anpassungsverfahren zur Erweiterung des EOC Ochtrup und zur Ansiedlung eines FOC in Gronau stattfinden werde. Diesen Erörterungstermin halte die Bezirksplanungsbehörde für erforderlich, da eine Vielzahl von Bedenken zu diesen beiden Vorhaben eingegangen sei.

 

Die landesplanerische Zulässigkeit beider Vorhaben müsse auf jeden Fall verneint werden, wenn es gelinge, bei der Neuaufstellung der Ziele für die landesplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels eine Sonderregelung durchzusetzen, wonach solche FOC nur in den Innenstädten von Oberzentren und von größeren Mittelzentren ab 100.000 Einwohner angesiedelt werden dürften. Eine solche Sonderregelung habe der zuständige Fachausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seine Initiative hin einstimmig empfohlen. Das Präsidium dieses Verbandes werde am 31. Oktober 2006 darüber befinden.