Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2885

 

Herr Brauer merkt an, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Gebührenerhöhung handele. Diese zu beschließen falle den Ausschussmitgliedern nicht leicht.

 

Herr Hagemeier bedankt sich für diese sehr ausführliche Vorlage.

 

Herr Löcken merkt an, das die Strauchgutabfuhr in diesem Jahr sehr früh gewesen sei. In vielen Gärten standen die Bäume und Sträucher noch in voller Blüte. Er regt an, die Strauchgutabfuhr später im Jahr vorzunehmen.

 

Herr Kohnen ergänzt die Ausführungen und fragt nach, ob es richtig sei, dass Bürger aus Rheine ihren Sperrmüll in Neuenkirchen abgeben würden.

 

Herr Willems regt an, die Entsorgung öffentlichen Laubs etwas besser zu regeln. Es gebe Fälle, da werde das Laub lediglich von einer Straßenseite zur anderen geschoben.

 

Herr Schirdewahn antwortet, dass die Grünabfallregelung gut geplant sei. Er erinnert an das Schneechaos, da zu dieser Zeit vor einem Jahr geherrscht habe. Die Technischen Betriebe müssen bei der Planung die vielen Sperrmüllabholungen die traditionell zum Jahresende anfielen mit einplanen. Bezüglich des Laubs, seien die Technischen Betriebe bemüht, die Probleme so gering wie möglich zu halten. An Stellen wo städtische Bäume stehen, werden Laubboxen aufgestellt, die von den Anliegern genutzt werden können. Weiterhin könne er sich nicht vorstellen, dass Rheinenser Bürger ihren Müll in Neuenkirchen entsorgen würden. Eher umgekehrt könnte dies der Fall sein, da der Bauhof sehr gute Öffnungszeiten habe. Des Weiteren werde in Neuenkirchen nur alle vier Wochen der Restmüll abgefahren.

 

Herr Dr. Kratzsch ergänzt, dass wenn man über eine andere Gebührenstruktur nachdenke, man sich dabei auch über Standards unterhalten müsse.

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die „Müllabfuhr Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 27.10.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Strauchgutabfuhr soll 2007 in der bisher praktizierten Form durchgeführt werden.

 

  1. Die im §3 Abs. 2 Buchstaben a bis h der „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine“ festgesetzten Gebühren werden ab dem 01.01.2007 wie folgt festgesetzt:

 

a)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 80 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

168,11

Euro

 

 

 

 

 

b)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 120 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

192,36

Euro

 

 

 

 

 

c)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 240 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

265,08

Euro

 

 

 

 

 

d)

für jeden Container mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 1,1 cbm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei 14-täglicher Entleerung

719,32

Euro

 

 

bei wöchentlich einmaliger Entleerung

1.388,10

Euro

 

 

bei wöchentlich zweimaliger Entleerung

2.725,67

Euro

 

 

bei wöchentlich viermaliger Entleerung

5.451,34

Euro

 

 

 

 

 

e)

für jede 120-l-Bio-Tonne bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

104,36

Euro

 

 

 

 

 

f)

für jede 240-l-Bio-Tonne bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

168,73

Euro

 

 

 

 

 

g)

für jeden Bio-Container mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung

790,02

Euro

 

 

 

 

 

h)

für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen

 

 

 

 

von 70 l (einschl. Abfuhr) pro Sack

3,42

Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig