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Herr Schröer verweist auf das Protokoll zur Bürgerversammlung. Herr Prof. Gieseke bitte um Änderung einer seiner Wortmeldungen, die irrtümlich nicht richtig und damit missverständlich im Protokoll dargestellt wurden. Deutlich gemacht werden solle, dass die in Rede stehenden unbebauten Grundstücke sich auf der rechten Emsseite befinden. Er verliest den falschen Passus und die Berichtigung hierzu, die in das Protokoll nachträglich eingefügt werde.

 

Weiter verweist er auf eine Eingabe des Vorsitzenden der Hockeyabteilung des RHTC (siehe Anhang), die sich auf die vorgesehene Aussparung der Mauer in Höhe des Hockeyplatzes bezieht. Er erläutert, dass eine Änderung der Planung wie durch den RHTC gewünscht, begrüßenswert sei und dass diese zu einer Senkung der Kosten der Maßnahme beitragen werde.

 

Seitens der Fraktionen wird die Umsetzung der Maßnahme begrüßt.

 

Frau Overesch betont, dass die Anlieger mit der vorgeschlagenen Lösung sehr zufrieden seien. Sie bittet die Verwaltung um Prüfung, ob noch weitere Verbesserungsvorschläge gemacht werden könnten. Sie fragt, ob durch die Errichtung der Hochwasserschutzmauer ein erneutes Planfeststellungsverfahren notwendig werde?

 

Seitens der Verwaltung wird dieses bejaht (allerdings Plangenehmigung)

 

Seitens der Fraktionen wird Zustimmung zu dem geplanten Verfahren signalisiert.

 

Herr Wilp schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass der Bauausschuss dem Rat empfehle, das weitere Verfahren auf der Grundlage der Ergebnisse der Bürgerversammlung einzuleiten.

 

Frau Overesch schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu Punkt 3 um folgenden Passus zu erweitern: „Unter der Voraussetzung, dass keine 80%ige Förderung von Seiten des Landes gewährt wird, ergibt sich eine andere Grundlage. In diesem Falle ist erneut zu beraten.“

 

Nach kurzer Aussprache wird vorgeschlagenen, den Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Rheine um die von Frau Overesch und Herrn Wilp vorgeschlagenen Ergänzungen zu erweitern.

 

Herr Kuhlmann fasst zusammen, dass der Beschlussvorschlag folgende Punkte beinhalten solle:

 

-      Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.

 

-      Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, unter Aufhebung seines Beschlusses vom 28. Oktober 2008 (Vorl. 297/08/1) die Errichtung einer ortsfesten Hochwasserschutzeinrichtung entlang des Timmermanufers. Die Einzelheiten richten sich nach den Berechnungen und Darstellungen.

 

-      Dieser Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die Stadt Rheine maximal einen Eigenanteil von 20 % an den Errichtungskosten der Hochwasserschutzanlage zu tragen hat.

 

Text der Eingabe des RHTC:

 

Hallo Herr Forstmann,

 

wie vereinbart, übersende ich Ihnen formlos den Antrag auf den

„nicht Bau“ über die Aussparung am Hockeyplatz.

Nach  reichlicher Überlegung, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es für die Optik

sowohl auch für die technische Umsetzung besser ist, dass die Mauer den geraden Verlauf zur Straße beibehält.

 

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, die vereinbarten Absprachen was das Bootshaus und den Hockeyplatz betrifft.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Joachim Dannemann

(Vorsitzender der Hockeyabteilung)

 


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Es wird das Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Hochwassersicherung am Timmermanufer im Ratssaal vom 19. Mai 2011 zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt unter Aufhebung  seines Beschlusses vom 28. Oktober 2008  (Vorl. 297/08/1) die Errichtung einer ortsfesten Hochwasserschutzeinrichtung entlang des Timmermanufers.

 

3.     Dieser Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die Stadt Rheine maximal  einen Eigenanteil von 20 % an den Errichtungskosten der Hochwasserschutzanlage zu tragen hat.

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig