Beratungsergebnis: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 12, Enthaltungen: 1

01:05:40

 

Seitens der Bauausschussmitglieder werden Argumente gegen eine Eintragung der Fläche als ortsfestes Bodendenkmal vorgebracht. Aus deren Sicht liegen die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste nicht vor, da die Reste der ehemaligen Flakstellung keinen Denkmalwert besitzen.

 

Herr Klein argumentiert für eine Eintragung in die Denkmalliste. Die ehemalige Flakstellung erinnere an den II. Weltkrieg und an dessen Opfer. Diese solle als Quelle für spätere Generationen erhalten werden, eine Nutzungsänderung sei mit der Eintragung in die Denkmalliste nicht verbunden.

 

Herr Kurz erklärt den Begriff „Öffentliches Interesse“ in diesem Zusammenhang. Damit sei nicht die Äußerung von Privaten in der Öffentlichkeit gemeint.

 

Herr Kuhlmann erläutert das formelle Verfahren, nach dem die Oberste Denkmalbehörde die Entscheidung fälle, falls die Stadt Rheine die Eintragung in die Denkmalliste ablehne.

 

Herr Grüner gibt Erläuterungen zum Denkmalschutzgesetz.

 

Herr Kuhlmann rät, der Eintragung in die Denkmalliste zuzustimmen und damit das geordnete Verfahren anzustoßen. Der Landschaftsverband werde dann das öffentliche Interesse prüfen und hierbei auch die Argumentation des Eigentümers mit abwägen. Für eine sachliche Auseinandersetzung sei dieses Verfahren sinnvoller. Sollte es heute zu einer negativen Entscheidung kommen, müsse der Beschluss des Bauausschusses seitens der Bürgermeisterin ggf. beanstandet werden.

 

Herr Winkelhaus beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu berichtigen, dass auf die mündlichen Ausführungen des Herrn Dr. Grünewald aus der Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2011 verwiesen werde.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die mündlichen Ausführungen des Herrn Dr. Grünewald aus der Sitzung vom 12.05.2011 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen - in der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Er stimmt aufgrund des Antrages des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 07.01.2011 (Anlage 1 der Vorlage) der Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Eintragung der in der Anlage 2 der Vorlage dargestellten Fläche als ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine zu.

 

 


Abstimmungsergebnis: 5 „Ja“-Stimmen

                                                12 „Nein“-Stimmen

                                                1 Enthaltung, damit mehrheitlich abgelehnt