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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg“
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 07. Juni 2011
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße,
1. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer
Straße/Thieberg“ erlassen:
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Schwedenstraße, 1. Stichweg (südl. vom
Spielplatz) -
Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig