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Herr Brinkmann erläutert die Vorlage und bittet um Beschlussfassung.
Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Aufsichtsrates für befangen.
Herr Lunkwitz übernimmt zur Abstimmung hierüber die Leitung der Ratssitzung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die
Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse
zu fassen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Rheine GmbH, abschließend mit einer Bilanzsumme von 45.020 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.
Der
Konzernabschluss 2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 97.142 T€,
wird in der vorgelegten, von der WIBERA – Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung
Bielefeld, geprüften Form festgestellt.
2. Ergebnisverwendung
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 227.362,53 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Entlastung
des Aufsichtsrates
a)
„Dem Aufsichtsrat
der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12
Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b)
Die
Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass
der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH, der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder
GmbH und der RheiNet GmbH, Herr
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung
Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des
Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das
Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig