Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Brinkmann erläutert die Vorlage und bittet um Beschlussfassung.

 

Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Aufsichtsrates für befangen.

Herr Lunkwitz übernimmt zur Abstimmung hierüber die Leitung der Ratssitzung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Feststellung des Jahresabschlusses

 

      Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Rheine GmbH, abschließend mit einer Bilanzsumme von 45.020 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

      Der Konzernabschluss 2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 97.142 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA – Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

2.   Ergebnisverwendung

 

      Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 227.362,53 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

3.   Entlastung des Aufsichtsrates

 

a)   „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)   Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, Herr Dr. Ralf Schulte-de Groot, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig