Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:09:00

 

Herr Wilp berichtet zur Vorlage.

 

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Verwaltungsrates für befangen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2010 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.677.353,34 Euro wie folgt zu verwenden:

 

      -  Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.427.353,34 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

      -  Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

Herr Ortel erklärt, dass seine Fraktion sich der Stimme enthalten habe, weil sie in den Gremien der Stadtsparkasse nicht vertreten seien.