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Herr Wilp berichtet zur Vorlage.
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erklären sich die Mitglieder des Verwaltungsrates für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2010 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.677.353,34 Euro wie folgt zu verwenden:
- Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.427.353,34 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
- Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
Herr Ortel erklärt, dass seine Fraktion sich der Stimme enthalten habe, weil sie in den Gremien der Stadtsparkasse nicht vertreten seien.