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Herr Dewenter schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu splitten.

 

Herr Kuhlmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Holtel, dass ein Streitwert von etwa 5.000 € anzunehmen sein werde. Es werde daher mit einem Gerichtskostenvorschuss von etwa 400 € zu rechnen sein und Gerichtskosten von insgesamt etwa 500 €. Die Bezirksregierung werde sich vermutlich von eigenen Juristen vertreten lassen. Da die Stadt Rheine ebenfalls eigene Volljuristen im Haus habe, werden hier auch keine speziellen Kosten anfallen. Das Risiko werde daher bei ca. 500 € liegen.

 

Herr Kuhlmann macht deutlich, dass die generelle Frage, ob man sich an das Verfahren anhängen möchte, vorab entschieden werden müsse.

 

Herr Niehues hält fest, dass es für das Jahr 2011 um 1,8 Mio. € gehe. Für das Jahr 2012 gehe es voraussichtlich um 3,4 Mio. €. Herr Niehues befürwortet es, einen zweigeteilten Beschluss zu fassen. Zur Fristwahrung sollte der Beschluss zur Klage gegen den Zuwendungsbescheid gefasst werden. Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde sollte der Rat in der nächsten Sitzung entscheiden.

 

Herr Roscher stellt fest, dass, wenn die Entscheidungsfindung bezüglich der Verfassungsklage zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt werde, jetzt schon klar sei, dass die SPD-Fraktion sich einer Verfassungsklage, nach jetzigem Stand, so nicht anschließen werde. Auch bei der Verwaltungsklage gegen den Zuwendungsbescheid sehe die SPD-Fraktion Probleme.

 

Herr Kuhlmann stellt klar, dass im Verwaltungsstreitverfahren nur im Widerspruch eine sogenannte „Verböserung“ möglich sei. In einem Klageverfahren gemäß § 88 VwGO sei man an den Klageantrag gebunden. Die Formulierung sei hierbei genau zu beachten. In jedem Fall könne man bei Klageerhebung die Notbremse ziehen und die Klage nach § 92 VwGO zurückziehen. Dann hätte die Stadt allerdings die Prozesskosten zu tragen.

 

Herr Reiske hält fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich nicht an einer Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligen werde. Die Klage beim Verwaltungsgericht werde die Fraktion allerdings unterstützen, da es hier um das Interesse der Stadt gehe.

 

Herr Dewenter stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu splitten und heute nur den 2. Teil gegen den Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2011 zu beschließen, um fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht einlegen zu können. Der 1. Teil solle zur Beschlussfassung in den Rat gegeben werden.

 

Herr Roscher beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

Nach 5 Minuten eröffnet Frau Dr. Kordfelder die Sitzung erneut.

 

Herr Roscher informiert, dass die SPD-Fraktion in ihrer Beratung von einem Umstand ausgegangen sei, der sich jetzt durch die Aussagen von Herrn Kuhlmann anders dargestellt habe. Die Gefahr, dass eine Verschlechterung eintrete, erscheine als ausgeräumt. Insoweit habe sich die Position der SPD-Fraktion verändert und man könne einer vorsorglichen Verwaltungsklage zustimmen.

 

Herr Reiske spricht sich gegen eine Splittung des Beschlussvorschlages aus. Er könne diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung direkt zustimmen.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag auf Abänderung und Splittung des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:    11      Ja-Stimmen

7             Nein-Stimmen

1             Stimmenthaltung

 

Frau Dr. Kordfelder trägt dann den neuen Beschlussvorschlag vor:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, gegen den Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2011 zunächst fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht in Münster einzulegen. Über eine Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 ist in der Ratssitzung am 19. Juli 2011 zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt sodann separat über beide Sätze abzustimmen.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt folglich über den 1. Satz abstimmen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, gegen den Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2011 zunächst fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht in Münster einzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den 2. Satz abstimmen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über eine Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 in der Ratssitzung am 19. Juli 2011.

 

Abstimmungsergebnis:    11      Ja-Stimmen

7             Nein-Stimmen

1             Stimmenthaltung

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass man versuche im Kontakt mit dem Innenministerium eine neue Rechtskraftregelung für den Bescheid zu entwickeln. Sollte dieses funktionieren, würde auf eine Klage verzichtet werden, weil die Bestandskraft des Bescheides nicht eintreffe, da dieser nicht rechtskräftig sei.