Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Dewenter führt aus, dieses Thema zeige, dass es ratsam sein könne, bei schwierigen und strittigen Objekten auszuloten, ob es nicht doch mögliche Alternativen gebe. Wenn der Rat seinerzeit dem ersten Vorschlag zum Bau einer Hochwasserschutzmauer zugestimmt hätte, stünde vermutlich bereits eine Mauer in 1,5 m Höhe über Gehwegoberkante, die sicherlich keine Bereicherung für das Stadtbild gewesen wäre. Aus heutiger Sicht könne man feststellen, dass die CDU-Fraktion gut daran getan habe, seinerzeit eine Simulation der geplanten Mauer vor Ort zu fordern, damit sich auch die Öffentlichkeit ein Bild von der Anlage hätte machen können.

Mittlerweile seien einige Jahre vergangen und eine neue Berechnung des Hydraulikmodells hätte ergeben, dass die Mauer erfreulicherweise jetzt 75 cm niedriger ausfallen könne. Dem Hochwasserschutz sei damit Genüge getan, und die Mauer werde mit der geplanten Höhe für das Landschaftsbild akzeptabel sein. Bleibe nur zu hoffen, dass die 80%ige Bezuschussung gesichert bleibe.

 

Frau Overesch weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag unter Ziffer 3 nicht mit dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses übereinstimme. Sollte es zu einer Mitfinanzierung von dritter Seite kommen, würde dieses zulasten der 80%igen Förderung gehen. In diesem Falle sehe die CDU-Fraktion erneuten Beratungsbedarf. Insofern schlägt sie vor, die Ziffer 3 wie folgt zu ändern:

 

      "3.   Dieser Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die Stadt Rheine eine Förderung von 80 % erhält. Sollte sich der Förderansatz verändern, ist erneut hierüber zu beraten."

 

Frau Overesch gibt zu bedenken, dass die Stadt Rheine mit der Maßgabe in die Bürgerversammlung gegangen sei, dass die Anlieger mit dieser Baumaßnahme finanziell nicht belastet werden sollten. Wenn im weiteren Verlauf der Maßnahme hiervon abgewichen werden sollte, hätten die Anlieger ein Recht auf erneute Information.

 

Die anderen Fraktionen stimmen diesem Änderungsvorschlag zu.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Es wird das Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Hochwassersicherung am Timmermanufer im Ratssaal vom 19. Mai 2011 zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt unter Aufhebung  seines Beschlusses vom 28. Oktober 2008 (Vorl. 297/08/1) die Errichtung einer ortsfesten Hochwasserschutzeinrichtung entlang des Timmermanufers.

 

3.   Dieser Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die Stadt Rheine eine Förderung von 80 % erhält. Sollte sich der Förderansatz verändern, ist erneut hierüber zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig