Vorab gibt Frau Hake eine Information zu den Begrifflichkeiten Integration und Inklusion (Anlage).

 

Herr Thalmann macht den Vorschlag, im Handlungsbedarfsplan zu prüfen, ob Inklusion möglich ist oder bereits schon umgesetzt wird. Er schlägt vor, auch Sitzungen in den Einrichtungen der Beiratsmitglieder stattfinden zu lassen. Dabei geht es um die Vorstellung der Arbeitsfelder unter dem Gesichtspunkt von Inklusion.

 

Herr Albers spricht sich  gegen ein Treffen in den Einrichtungen aus, so lange die Fragestellungen noch nicht klar sind: Was kann der Beirat machen? Wo gibt es Probleme?

 

Herr Wewer gibt zu bedenken, dass der Beirat sich zunächst um 2 oder 3 Handlungsfelder kümmern sollte, wo auch die Stadt Rheine beteiligt ist, wie z. B. das Wohnen oder zur Fragestellung "Wie kann ein Grundsicherungsbescheid in leichter Sprache ausgegeben werden?".

 

Herr Thalmann macht deutlich, dass es zz. einen aktuellen Brennpunkt gibt, nämlich die Beschulung mit Kindern mit Förderbedarf.

 

Herr Gausmann bringt ein, dass die Umsetzung der UN-Konvention noch nicht in der Verwaltung angekommen sei. Deshalb sei es erst einmal wichtig, eine Infoveranstaltung der Verwaltung abzuwarten, damit die Verwaltung die Ratsmitglieder sowie politisch Interessierte und Akteure für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem könnte man im Anschluss daran ein gemeinsames Aktionsprogramm erstellen.