Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/2700

 

Herr Schröer erläutert, dass der Grund für die Änderung des Bebauungsplanes die Erschließung der Zuwegung zum neuen Friedhof in Mesum sei. Herr Schröer erläutert anhand einer per Beamer gezeigten Zeichnung die neue Planung, die im Einzelnen in der nächsten Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses beraten werden solle.

 

Herr Niehues verweist auf eine Zusage gegenüber den Anliegern, dass im Bereich der Neuen Stiege der Durchgangsverkehr verhindert werde. Er schlägt vor, durch die Anbringung von Pollern einen solchen Durchgangsverkehr zu verhindern.

 

Herr Schröer zeigt anhand des Planes, dass bereits durch die Vorgaben des Planungsrechtes in der Wegeführung ein Durchgangsverkehr auf der Neuen Stiege nicht möglich sei.

 

Herr Löcken äußert die Befürchtung, dass aufgrund der gewählten Pflasterung die Führung des Rad- und Fußweges nicht mehr eindeutig erkennbar sein könnte. Er fürchte, dass der Weg durch Pkw zugeparkt werden könnte.

 

Herr Schröer kündigt genauere Informationen für die nächste Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses an.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern und geringfügig zu ergänzen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, bezieht sich auf Teile der Flurstücke 713, Flur 9 (Neue Stiege), 429, Flur 9, und 275, Flur 10. Es handelt sich hier um den geplanten Ausbau der Neuen Stiege, ausgehend von der Dechant-Rö­mer-Straße zur Erschließung des neuen Waldfriedhofes in Mesum einschließlich eines Bereiches für einen öffentlichen Parkplatz.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig dargestellt.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Da die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

III.  Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf zur 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig