Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/3050

 

Herr Bögge bezieht sich auf die vorangegangenen Beratungen zur Änderung dieses Bebauungsplanes. Er führt aus, dass sich die Änderung bezüglich der Dachneigung nicht – wie in der Vorlage ausgeführt – auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sondern lediglich auf eine begrenzte Fläche nördlich der Brechtestraße und südlich der Nethestraße beziehe. Auf dieser Fläche seien zwischenzeitlich Häuser errichtet worden, die nicht über flachgeneigte Pultdächer, sondern über Zelt- und Walmdächer verfügen. Herr Bögge bittet um eine entsprechende Änderung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan.

 

Herr Dewenter ergänzt, dass in der Zeichnung diese Fläche korrekt dargestellt werde. Er bittet um eine Änderung der Begründung zum Bebauungsplan bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Rheine, in der der die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses bestätigt und der Satzungsbeschluss gefasst werden soll.

 

Herr Teichler sagt dieses zu.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.         Beratung der Stellungnahmen

 

1.        Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.        Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.       Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.      Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1, Kennwort: "Salzweg", der Stadt Rheine (Vorhaben- und Erschließungsplan) als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig