Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Gausmann erläutert zunächst den Aufbau der Vorlage, um dann genauer auf das Produkt 2101 - Förderung junger Menschen und Familien - einzugehen.

 

Herr Gausmann erläutert mit Hilfe einer Präsentation (vgl. Anlage) einige ursächliche Zusammenhänge der Hilfen zur Erziehung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jansen, wo Herr Gausmann denn einen Ansatz sähe, die Forderung des GPA-Berichtes nach einer Reduzierung der Falldichte umzusetzen, erklärt dieser, dass man lediglich in den Fällen mit der Ursache „Allgemeine Erziehungsfragestellungen“ Handlungsalternativen habe. In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung habe die Verwaltung deswegen vorgeschlagen, die teuren Einzelfallhilfen durch Elternkurse, Elternwerkstätten zur Stärkung von der Erziehungskompetenz zu stärken. Dabei sei natürlich die Wirksamkeit dieser Alternative im Blick zu behalten. Verlässliche Evaluationen lägen aber noch nicht vor, auch gerade zu den langfristigen Auswirkungen gäbe es noch keine Auswertungen.

 

Herr Dörnhoff weist darauf hin, dass im Vergleich zu der Ursache „Kindeswohlgefährdung“ sich die Ursache „Allgemeine Erziehungsfragestellungen“ nicht so gravierend darstelle, man dürfe aber nicht verkennen, dass man sich auch hier schon im Hilfeplanverfahren befinde. Und zum Hilfeplanverfahren käme es nur, wenn entsprechender Hilfebedarf gegeben sei.

 

Frau Paege und Herr Rickert betonen die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Elternschule im Blick zu behalten.

 

Herr Linke betont, dass angesichts der finanziellen Situation der Stadt Rheine die einzig sich anbietende Möglichkeit umzusteuern genutzt werden müsse. Selbstverständlich müsse zeitnah controllt werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten.

 

In den weiteren Wortmeldungen von Herrn Dörnhoff und Herrn Jansen wird die Aussage, des GPA-Berichtes, wonach die Falldichte ich Rheine zu hoch sei, hinterfragt. Die Gemeindeprüfungsanstalt würde lediglich Städte gleicher Größenordnung hinsichtlich Fallzahlen und Finanzströme untersuchen und feststellen, wie die untersuchte Stadt in der Vergleichsgruppe liegt. Aussagen über die Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung könne die Gemeindeprüfungsanstalt nicht machen.

 

Auf Grund von weiteren Nachfragen zur Vorlage, erklärt die Verwaltung:

 

In der Tabelle auf Seite 10 ist irrtümlich die Hilfeart „WJH Tagespflege § 23“ aufgeführt. Diese Hilfeart gehört in das Produkt 2102.

 

 

 

Herr Piepel erläutert dann das Produkt 2102 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege - wie folgt:

 

„Bei der Diskussion zur Haushaltskonsolidierung muss zunächst differenziert werden, in welchen Bereichen wir über freiwillige Leistungen sprechen und in welchen Bereichen wir über Leistungen sprechen, zu deren Erfüllung wir gesetzlich verpflichtet sind.

 

Die Erfüllung der im Kinder- und Jugendhilfegesetz im § 24 normierten Rechtsansprüche im Bereich der Kinderbetreuung obliegt ausschließlich dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, sprich dem Jugendamt.

 

Die Finanzierung der Betriebskosten im Bereich der institutionellen Kinderbetreuung ist im Kinderbildungsgesetz des Landes NRW geregelt. Danach betragen die jeweiligen Trägeranteile zwischen 4 und 12 %. Vor dem Hintergrund des bestehenden Rechtsanspruches sehen die freien Träger der Jugendhilfe hier aber dennoch eine zusätzliche Verpflichtung des öffentlichen Trägers.

 

In Rheine ist es so, dass sich die konfessionellen Träger immer noch mit der Hälfte der gesetzlichen Trägeranteile an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligen. Dies ist vor dem Hintergrund der möglichen Refinanzierung über Kirchensteuereinnahmen auch realistisch.

 

Bei den finanzschwachen Trägern fehlt in der Regel die Möglichkeit der Refinanzierung der Trägeranteile. Hier fehlt auf der Einnahmeseite die entsprechende Einnahmeposition.

Für den Fall, das das Rheiner Modell in der jetzigen Ausgestaltung zur Disposition gestellt wird ist nicht ausgeschlossen, dass Trägerschaften an die Kommune abgegeben werden.

 

Die in der Vorlage auf den Seiten 14, 15 und 16 vorgenommenen Vergleichsberechnungen zeigen deutlich, dass eine kommunale Trägerschaft allein unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Kommune die teuerste Variante ist.

 

In einem Anfang Sept. 2011 von Städte- und Gemeindebund durchgeführten „Bürgermeister-Seminar“ wurde das Thema „Freiwillige Leistungen an kirchliche und freie Träger“ intensiv diskutiert. Einvernehmlich wurde hier festgestellt, dass eine Rücknahme der einmal bewilligten Leistungen schwer ist. Zum Teil sind sogar steigende Tendenzen im Bereich der Übernahme der Trägeranteile feststellbar. Dieses in Einklang zu bringen mit den immer enger werdenden finanziellen Handlungsspielräumen der Kommune ist eine Herausforderung an die handelnden Akteure.

 

Vor diesem Hintergrund erwarten die Kommunen im Bereich der Finanzierung der Kindertagesbetreuung eine Überprüfung und Optimierung der im System befindlichen öffentlichen Mittel.

 

Zum Bereich der Betreuten Spielgruppen ist anzumerken, dass diese Angebotsform sehr bedarfsorientiert ist und eine sehr kostengünstige Alternative zu der institutionellen Angebotsform nach dem Kinderbildungsgesetz darstellt.

 

Eine ersatzlose Streichung würde automatisch dazu führen, dass zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen mit hohen finanziellen Auswirkungen zu schaffen wären.“

 

Auf Nachfrage von Herrn Jansen erläutert die Verwaltung, dass die Stundensätze für die Tagesmütter auf Empfehlungen des Deutschen Vereins beruhen und mit den anderen Jugendämtern im Kreis Steinfurt abstimmt seien.

 

Die Verwaltung bekräftigt, dass sie das Rheiner Modell für alternativlos halte.

 

Ferner wird das Thema Betriebskinderkarten diskutiert. Es wird festgehalten, dass derzeit wohl kaum ein Arbeitgeber in Rheine seinen finanziellen Beitrag dafür aufbringen würde.

 

 

 

Nach dem Produkt 2102 erläutert Herr Piepel auch das Produkt 2103 - Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene.

 

Nach einer Zusammenfassung der in der Vorlage gemachten Ausführungen, dass die Betreuungsstelle eine Pflichtaufgabe für die Stadt Rheine sei und die Übertragung von Teilaufgaben auf den Diakonischen Betreuungsverein Personalrecourcen einspare, geht Herr Piepel auf die gesetzlichen Änderungen im Vormundschaftsrecht ein.

 

Derzeit werden ca. 600 Beistandschaften und ca. 100 Vormundschaften/Pflegschaften mit 3,0 Stellenanteilen bearbeitet. Ab Mitte 2012 darf ein Vormund max. 50 Fälle bearbeiten, so dass 2,0 Stellenanteile für die Vormundschaften/Pflegschaften vorgehalten werden müssen. Da eine Vollzeitkraft keine 600 Beistandschaften führen kann, wird der Stellenplan ausgeweitet werden müssen. Zum Stellenplan 2012 wird das Thema von der Verwaltung aufgearbeitet.

 

 

 

Herr Neumann erläutert das Produkt 2104 - Kinder- und Jugendarbeit - in dem er noch einmal auf die einzelnen Ausgabenblöcke eingeht und insbesondere die Förderung des JFD darstellt.

 

Die ursprüngliche Förderung des Geschäftsführers der Bildungsstätte sei nicht mehr an den Geschäftsführer gekoppelt, da dieser durch die Ausweitung des Aufgabenbereiches des JFD nicht mehr allein der Bildungsstätte zuzurechnen sei. Der Personalkostenzuschuss beinhaltet eine 40-Stunden-Stelle Bildungsstätte und eine 30-Stunden-Stelle Jugendarbeit. Die bisherigen Verträge würden derzeit überarbeitet. Der Betriebs- und Mietkostenzuschuss bezieht sich auf das Gebäude an der Wadelheimer Chaussee.

 

 

 

Zum Produkt 2105 – Öffentliche Spielplätze - verweist Herr Neumann im Wesentlichen auf die Vorlage. Er weist noch darauf hin, dass im Rahmen der Ganztagsschulbetreung viele Schulhöfe mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurden, die voraussichtlich in 10 Jahren zu einem höheren Instandhaltungsaufwand führen werden.

 

Herr Fühner bittet alle Fraktionen bis zu den Haushaltsplanberatungen zu überlegen, was mit den in der Vorlage angesprochenen 45 T€ Erlösen aus Grundstücksverkäufen geschehen soll.

 

 

 

Nach der Vorstellung aller Produkte wird das weitere Vorgehen angesprochen:

 

Herr Jansen wünscht für die kommenden Beratungen, dass noch schärfer herausgearbeitet wird, was sind pflichtige und was sind freiwillige Aufgaben? Als Beispiel nennt er die Förderung der Drogenberatung.

 

Ferner wünscht Herr Jansen Informationen zum Produkt 2104. Bei den aufgeführten Beihilfen nach Richtlinien wäre die Anzahl der Nutzer von Interesse. Auch sollte die Frage beantwortet werden, was wäre wenn, die einzelne Förderung eingestellt würde? Kann man Mitnahmeeffekte ausschließen?

 

Aus Sicht von Herrn Jansen sind die Arbeitsaufträge aus der HFA-Sitzung vom 15.03.2011 (Seite 3 der Vorlage) nur hinsichtlich der Überprüfung des Rheiner Modells ausreichend erfolgt. Zu dem Pauschalvertrag mit dem Caritasverband fehlt noch die Stellungnahme der Verwaltung und zu dem Vertrag mit dem JFD hätte es heute zumindest erste Ausführungen gegeben.

 

Auch die Auswirkungen der 10-%tigen Kürzung aller Zuschüsse an Vereine und Verbände solle dargestellt werden.

 

 

Herr Fühner schlägt vor, die Sitzung am 24. November 2011 zu nutzen, um die heute offen gebliebenen Fragen dann weiter zu beraten. Er halte es für sinnvoll, diese fachliche Diskussion vor der eigentlichen Haushaltsplanberatung durchzuführen.

 

 

Frau Holtel hat noch eine Verständnisfrage zum Produkt 2101 und bitte um Antwort in der nächsten Sitzung:

 

Beim Transferaufwand lag der Ansatz in 2010 bei 9.457 T€, das Ergebnis für 2010 lag mit 10.925 T€ um 1.468 T€ über dem Ansatz.

 

Da der Ansatz für 2011 gegenüber dem Vorjahr nur um 360 T€ erhöht wurde, müsste bei gleichbleibenden Ausgaben wieder ein Defizit von ca. 1.000 T€ drohen.

 

Gibt es dafür eine Erklärung?

 

 

Herr Börger verliest 4 Fragen, für die er um schriftliche Antwort bittet, ggfls. auch in der nächsten Sitzung:

 

Wir als Grüne haben wiederholt angemerkt, die Kosten des Geschäftsführers des Jugend- und Familiendienstes einzusparen. Die Stadt trägt auch nicht die Kosten einer Geschäftsführung bei der Familienbildungsstätte. Wie steht die Verwaltung zu dieser Frage?

 

Gilt für die Verwaltung im Bereich der ambulanten Hilfen nach den §§ 27, 30, 31 das Prinzip " Face to Face ", d.h. es werden nur die Stunden vom Träger abgerechnet, in denen direkt mit dem Klienten gearbeitet wird? Wenn ja, werden diese Stunden durch die Klienten gegenüber der Verwaltung bestätigt?

 

Für die Erziehungsberatungsstellen gilt ein Schlüssel von 50.000 Einwohner = 1 Team. Das bedeutet für Rheine ein Bedarf von 1,5 Teams. Wie viele Teams gibt es in Rheine und wie viele werden von der Stadt finanziert?

 

Will die Verwaltung den Vertrag mit dem Caritasverband wie auch der anderen Verträge aufrecht erhalten oder sieht die Verwaltung Handlungsbedarf und strebt an, den Vertrag zu kündigen? Eine Kündigung dieses Vertrages, wie auch der anderen Verträge müsste dann bis zum Jahresende mit Wirkung zum 1.01.2013 erfolgen. Hält die Verwaltung es für notwendig, die Leistungen der Pädagogischen Familienhilfe weiter im Vertrag mit dem Caritasverband zu regeln? Sind die Leistungen des Vertrages mit dem Caritasverband und auch die Leistungen der anderen Verträge steuerbar über die Einzelfallhilfe der §§ 27 ff KJHG?

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die produktorientierten Erläuterungen zum Haushaltsplan für den Fachbereich 2 –Jugend, Familie und Soziales (hier: Produktgruppe Jugendamt) zur Kenntnis.


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