Sitzung: 22.09.2011 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 308/11
01:51:00
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Beschluss:
Zu I:Â Â
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der
Anlieger
Entfällt, siehe Begründung in der Vorlage
Zu II:Â Â Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“:
A. „Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
 Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,5 m bis 9,5 m breiten Mischfläche im nördlichen Bereich, einer 4,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche im südlichen Bereich aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
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     b)     Parken:
 Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
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c)   Begrünung:
Anlegung von 2,0 m bzw. 3,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal Â
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e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
B. „Stichweg Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
 Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m breiten Mischfläche (22,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
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b)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal Â
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c)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Rheine:
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Zu III:  Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den   Â
Ausbau der „Wesselstraße“             Â
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum –
Teil A“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Wesselstraße mit Stichweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.    Mischfläche, bestehend
aus       Â
              Â
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem
Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig