Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:51:00

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Entfällt, siehe Begründung in der Vorlage

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“:

 

 

A. „Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

  Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,5 m bis 9,5 m breiten Mischfläche im nördlichen Bereich, einer 4,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche im südlichen Bereich aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

      b)      Parken:

 

  Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m bzw. 3,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. „Stichweg Wesselstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

  Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m breiten Mischfläche (22,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

       

b)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

c)           Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Rheine:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Wesselstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Wesselstraße mit Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus        

               

a)           niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig