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Herr Kuhlmann verweist auf die Ausführungen in der Vorlage und informiert nochmals über das weitere Verfahren. Im Falle einer Weigerung, der Einschätzung des LWL zu folgen werde die Bürgermeisterin diesen Beschluss ggf. beanstanden müssen. Einzig die Auffassung, es handele sich nicht um ein Denkmal sei ein tauglicher Beschluss.

 

Allerdings habe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe seine Auffassung, dass es sich bei dem ehemaligen Wasserturm um ein Denkmal handele, nachvollziehbar bekräftigt. Eine Ablehnung durch den Bauausschuss würde einen Ministerentscheid nach sich ziehen. Er rate dem Ausschuss daher – trotz aller Bedenken - zur Zustimmung.

 

Seitens der Fraktionen der CDU und der SPD wird erklärt, dass die Auffassung, dass es sich bei dem ehemaligen Wasserturm um ein Denkmal handele, nicht geteilt werde.

 

Herr Dr. Kurz erklärt für Herrn Klein, der an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen könne, dass dieser ausdrücklich die Meinung des Landschaftsverbandes teile.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt aufgrund des Antrages des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) –  Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 11.03.2011 sowie der ergänzenden Stellungnahme vom 08.08.2011 (s. Anlage 1) der Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Eintragung des ehemaligen Wasserturms der Bahn auf dem Grundstück Hauenhorster Straße 189 in die Denkmalliste der Stadt Rheine zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:        1 Ja-Stimme

                                             1 Enthaltung

                                             14 Nein-Stimmen, damit mehrheitlich abgelehnt!