Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Herr Linke verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass am 22.09.2011 der Arbeitskreis Schulstruktur über die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche beraten und sich Herr Dr. Garbe in seiner schriftlichen Stellungnahme, die Teil der Vorlage sei, gegen die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche ausgesprochen habe.

 

Frau Overesch erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Beschlussvorschlag befürworte und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche ablehne.

Sie erläutert, der Schulausschuss habe 2008 die Zügigkeit an Grundschulen festgelegt. Es bestünde nicht die Gefahr, dass an einer Schule angebaut  und eine andere Schule geschlossen werden müsse.

Frau Overesch betont, der Schulausschuss würde durch die Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereichen in das Wahlrecht der Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder zur Grundschule eingreifen.

Bei der Anmeldung zu weiterführenden Schulen und Kindertageseinrichtungen könnten die Eltern frei entscheiden.

Es sei ein Widerspruch, wenn man das Wahlrecht auf der einen Seite befürworte und auf der anderen Seite ablehne.

 

Herr Krause teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag vom 07. Oktober 2010 auf Wiedereinführung von Grundschulbezirksgrenzen aufrecht erhalte.

 

Herr Krause nimmt auf eine Empfehlung von Herrn Dr. Garbe in der Stellungnahme Bezug, welche Bestandteil der Vorlage ist. Herr Dr. Garbe empfiehlt, wenn es faktisch in einzelnen Sozialräumen einer Stadt „Problemschulen“ gebe, deren Situation durch zusätzliche Anreize und Ressourcen, Pädagogik, Sozial- und Elternarbeit, Jugendhilfe, Diagnostik, Qualität der Infrastruktur etc. zu verbessern.

Herr Krause fragt an, ob die Stadt Rheine für Maßnahmen im Rahmen von Pädagogik, für Sozial- und Elternarbeit sowie Jugenhilfemaßnahmen zusätzliches Personal einstelle.

 

Herr Linke teilt mit, dass auf Grund der Haushaltslage der Stadt Rheine kein zusätzliches Personal eingestellt werden könne. Gleichwohl seien die Schulverwaltung, Mitarbeiter der Abteilungen Jugendhilfe und Migration und die Lehrerschaft der Ludgerusschule Schotthock im Bildungsnetzwerk Schotthock unterstützend tätig.

Herr Linke erklärt, er werde sich in der nächsten Zeit mit der neuen Schulleiterin in Verbindung setzen.

 

Herr Dr. Winter erklärt, es sei unterstützenswert, Grundschulstandorte qualitativ zu stärken. Die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche sei seines Erachtens nicht die richtige Maßnahme. Auch bei Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche könnten Eltern wahlweise ihr Kind an einer Bekenntnisschule oder an einer Gemeinschaftsschule anmelden.

 

Herr Siegler, Fraktion Alternative für Rheine, teilt mit, dass es sehr wichtig sei, Kinder in Wohortnähe zu beschulen.

Er erklärt, die in der Vorlage aufgeführten Argumente gegen die Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereiche seien aus Sicht seiner Fraktion unrelevant. Zu Sicherung von Grundschulstandorten sei es wichtig, die Grundschuleinzugsbereiche wieder einzuführen.

Herr Siegler spricht sich seitens der „Alternative für Rheine“ für die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen aus.

 

Herr Mollen legt die Position der SPD-Fraktion dar.

Er erklärt, dass bei Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche Vorteile für die Stadt Rheine, für die Schulen, für die Eltern als auch für die Kinder entstünden und betont, man dürfe bei der Entscheidungsfindung zur Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen nicht nur die Stellungnahme von Herrn Dr. Garbe mit einbeziehen.

 

Herr Mollen nimmt Bezug auf die in der Vorlage von Herrn Dr. Garbe aufgeführte Pro- und Contraargumentation und betont, dass die Gewichtung der einzelnen Argumente wichtig sei.

 

Er führt aus, dass aus Sicht der SPD-Fraktion zu erwarten sei, dass Grundschulen in Rheine geschlossen werden müssten. Die Festlegung der Schulbezirksgrenzen verhindere Schülerwanderung und erhöhe somit die Planungssicherheit für die Stadt Rheine. Dieses Argument werde auch durch den Städt- und Gemeindebund bekräftigt. Das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“  müsse in den Grundschulen eingehalten werden. Die Heterogenität der Schülerschaften sei sozialpolitisch gewünscht. Die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft sei ein wichtiger Bestandteil für das Miteinander in den Stadtteilen. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei die Vernetzung der Schule mit den vorschulischen Einrichtungen und Vereinen wichtig. Die lokale Bedeutung der Schule im unmittelbarem Wohnumfeld müsse gestärkt werden.

Er führt aus, in Rheine gebe es über hundert Nationalitäten. Das Miteinander von Familie und Schule, Kindergärten und weiteren Einrichtungen im Stadtteil müsse gefördert werden. Durch die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen würde die Ghettorisierung einzelner Grundschulen verhindert werden.

 

Herr Mollen nimmt Bezug auf die Vorlage und bemerkt, dass an vier Rheiner Grundschulen Abwanderungen in der Größenordnung von 24 bis 36 Prozent zu verzeichnen sei. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei der Anteil zu hoch.

 

Herr Mollen geht ein auf ein Contraargument von Herrn Dr. Garbe: „Genehmigungen von Ausnahmen wissen vor allem Eltern bildungsnaher Schichten durchzusetzen, um ihre Kinder an einer vermeintlich besseren Grundschule anzumelden“. Dieses Argument solle aus Sicht der SPD-Fraktion nicht für die Freigabe der Schulbezirksgrenzen angeführt werden.

 

Herr Mollen führt aus, dass das Argument des freien Elternwillens der SPD-Fraktion bewusst sei. Dennoch seien die Argumente für die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen aus schul- und gesellschaftspolitisch wesentlich wichtiger.

Die SPD-Fraktion werde der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen nicht zustimmen. Ein Qualitätsgewinn oder ein ersichtlicher Vorteil durch die Freigabe der Schulbezirksgrenzen sei für alle Beteiligten und auch für die Stadt Rheine nicht zu erwarten.

 

Herr Brunsch, FDP-Fraktion, spricht sich gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen aus. Auch bei Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche könnten Kinder auf Antrag der Eltern an einer nicht zuständigen Grundschule beschult werden.

 

Herr Wilp betont, dass man den Schultourismus an der Ludgerusschule Schotthock auch mit Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen nicht unterbinden könne.

Er ergänzt, dass es im Einzugsbereich der Grundschulen in Mesum ein Überschneidungsgebiet gebe. Somit könne man nicht mit Klarheit bestimmen, ob Eltern bewusst ihr Kind an der nicht zuständigen Schule angemeldet hätten.

Herr Wilp bekräftigt die Aussage von Herrn Dr. Winter zur Nichtwiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche und spricht sich ebenfalls gegen die Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereichen aus.

 

Herr Linke betont, es handele sich bei der Entscheidung um einen Abwägungsprozess. Die Stellungnahme von Herrn Dr. Garbe sei unparteiisch. Er befürworte dessen Empfehlung, die Grundschuleinzugsbereiche nicht wieder einzuführen.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss beschließt in Anlehnung an die Stellungnahme von Herrn Dr. Garbe, welcher von der Stadt Rheine mit der Erstellung des integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans für die Schuljahre 2012/13 – 2017/18 beauftragt worden ist, Grundschuleinzugsbereiche in Rheine nicht wieder einzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:        7ja-Stimmen

                                             6nein-Stimmen