II 2:08:25
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den   Â
Ausbau der „Wesselstraße“             Â
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271),
hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Oktober 2011 folgende
Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil
A“ erlassen:
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Wesselstraße mit Stichweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c)  Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig