Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II 2:08:25


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Wesselstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Oktober 2011 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wesselstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 A, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil A“ erlassen:

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Wesselstraße mit Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig