Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II 2:05:35


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz das in der Anlage zur Vorlage beigefügte Linienbündelungskonzept für den Stadtverkehr (ÖPNV).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme des Linienbündelungskonzeptes in den Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖPNV Gesetz NRW umzusetzen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig