Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Holtel erläutert den Antrag der FDP-Fraktion, mit dem unnötige Belastungen von den Bürgern ferngehalten werden sollten. Die Technischen Betriebe Rheine hätten einen Kompromiss erarbeitet, mit dem die Stadt und auch die Bürger gut leben könnten. Dieser decke sich mit dem Antrag der FDP-Fraktion und im Wesentlichen auch mit den Forderungen der Bürgerinitiative. Insofern bitte er um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass die Forderung, eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, das maximal Erreichbare sei, was der Rat der Stadt Rheine beschließen könne. Bei der Durchführung des Gesetzes folge die Stadt Rheine guten Beispielen in Nordrhein-Westfalen, indem sie nur in sehr begründeten Fällen Belege über eine Dichtheitsprüfung fordere. Dieser Vorschlag sei bürger- und verwaltungsfreundlich.

 

Auch die übrigen Fraktionen sprechen sich für eine bundeseinheitliche Gesetzgebung aus, wodurch die Werte des Umweltschutzes nicht verletzt würden.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die nach § 61 a Absatz 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) bestehenden Regelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet ist.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig