Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Linke erläutert die Vorlage und betont, dass die zwei zusätzlich Stellen die absolute Untergrenze darstellen. Er habe zwischenzeitlich mit dem Kämmerer besprochen, dass entsprechende Mittel für den Haushaltsplan 2012 benötigt würden.

 

Herr Jansen hat zwei Anmerkungen zur Vorlage. Zum einen wünschte er eine ausführlichere Darstellung der Aufgaben der zusätzlichen MitarbeiterInnen und damit verbunden auch Aussagen zur Fachlichkeit.

 

Zum anderen seien noch Alternativen zur Aufgabenerledigung im Jugendamt zu prüfen. Man könne zum Beispiel durch ein Interessenbekundungsverfahren Vereinsvormundschaften und –pflegschaften ermöglichen.

 

 

Herr Piepel erläutert das hinsichtlich der notwendigen Fachlichkeit, dass der Meinungsbildungsprozess nicht nicht abgeschlossen sei. Grundsätzlich sei möglich, sowohl Verwaltungskräfte, als auch Sozialfachkräfte mit dieser Aufgabe zu betreuen.

 

Hinsichtlich der Anregung, auch Vereinsvormundschaften und –pflegschaften zu ermöglichen, laufen derzeit Vorgespräche mit den Amtsgericht Rheine. Die Familienrichter entscheiden, wem sie die Vormundschaften übertragen und ob das Amtsgericht die Kosten dazu übernimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Auswirkungen der Reform des Vormundschaftsrechts zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umsetzung rechtzeitig zu den Haushalts- und Stellenplanberatungen 2012 einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig