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Herr Linke führt mit folgenden
„Zunächst möchte ich
auf die Vorberatungen und den entsprechenden Beschluss in der Sitzung des JHA
vom 29. Sept. 2011 verweisen.
Abstimmungsgespräche
zwischen den Jugendämtern im Kreis Steinfurt haben ergeben, dass das
Kreisjugendamt Steinfurt und das Stadtjugendamt Ibbenbüren eine bis auf wenige
redaktionelle Abweichungen gleichlautende Satzung verabschiedet haben. Zusammen
mit unserer Satzung gilt damit für den überwiegenden Teil des Kreises Steinfurt
eine gleichlautende Satzung. Auch die zu zahlenden mtl. Elternbeiträge sind für
diese 3 Jugendamtsbezirke deckungsgleich.
In den
Jugendamtsbezirken der Städte Emsdetten und Greven gibt es bereits eine
einheitliche Satzung für die Bereiche Tagespflege, Kindergarten und OGS. Vor diesem
Hintergrund war eine Vereinheitlichung praktisch nicht umsetzbar. Die Gründe,
weshalb wir die Umsetzung aktuell auch nicht vorschlagen, haben wir Ihnen im
Rahmen der verteilten schriftlichen
Zur Vorlage selbst
möchte ich zum besseren Verständnis noch darauf hinweisen, dass in der Ihnen
vorliegenden Synopse in der linken Beitragstabelle die Beiträge aufgeführt
sind, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Satzung durch den Rat der Stadt
Geltung hatten. Unter Hinweis auf die damals beschlossene jährliche Anpassung
der Beiträge von jeweils 1,5 % ergibt sich der heute gültige Beitrag analog der
Anlage zur neuen Satzung (rechte Beitragstabelle).“
Herr Jansen und Herr
Lammers geben den Hinweis, dass man prüfen solle, ob die Formulierung des neuen
§ 9 Inkrafttreten der Satzung rechtlich in Ordnung sei.
Herr Gausmann sagt
zu, die Formulierung des § 9 Inkrafttreten der Satzung vom Rechtsamt prüfen zu
lassen und das Ergebnis dieser Prüfung vor der endgültigen Beschlussfassung im
Rat einzuarbeiten.
Weitere
Wortmeldungen zur Vorlage werden nicht vorgebracht.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege rückwirkend zum 01. 08. 2011 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig