Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Linke führt mit folgenden Informationen in die Vorlage ein:

 

„Zunächst möchte ich auf die Vorberatungen und den entsprechenden Beschluss in der Sitzung des JHA vom 29. Sept. 2011 verweisen.

 

Abstimmungsgespräche zwischen den Jugendämtern im Kreis Steinfurt haben ergeben, dass das Kreisjugendamt Steinfurt und das Stadtjugendamt Ibbenbüren eine bis auf wenige redaktionelle Abweichungen gleichlautende Satzung verabschiedet haben. Zusammen mit unserer Satzung gilt damit für den überwiegenden Teil des Kreises Steinfurt eine gleichlautende Satzung. Auch die zu zahlenden mtl. Elternbeiträge sind für diese 3 Jugendamtsbezirke deckungsgleich.

 

In den Jugendamtsbezirken der Städte Emsdetten und Greven gibt es bereits eine einheitliche Satzung für die Bereiche Tagespflege, Kindergarten und OGS. Vor diesem Hintergrund war eine Vereinheitlichung praktisch nicht umsetzbar. Die Gründe, weshalb wir die Umsetzung aktuell auch nicht vorschlagen, haben wir Ihnen im Rahmen der verteilten schriftlichen Informationen für die heutige Sitzung vorgetragen.

 

Zur Vorlage selbst möchte ich zum besseren Verständnis noch darauf hinweisen, dass in der Ihnen vorliegenden Synopse in der linken Beitragstabelle die Beiträge aufgeführt sind, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Satzung durch den Rat der Stadt Geltung hatten. Unter Hinweis auf die damals beschlossene jährliche Anpassung der Beiträge von jeweils 1,5 % ergibt sich der heute gültige Beitrag analog der Anlage zur neuen Satzung (rechte Beitragstabelle).“

 

 

Herr Jansen und Herr Lammers geben den Hinweis, dass man prüfen solle, ob die Formulierung des neuen § 9 Inkrafttreten der Satzung rechtlich in Ordnung sei.

 

Herr Gausmann sagt zu, die Formulierung des § 9 Inkrafttreten der Satzung vom Rechtsamt prüfen zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung vor der endgültigen Beschlussfassung im Rat einzuarbeiten.

 

Weitere Wortmeldungen zur Vorlage werden nicht vorgebracht.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege rückwirkend zum 01. 08. 2011 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig