Der Vorsitzende Murali begrüßt den neuen Sozial- und Schuldezernenten Herrn Axel Linke, der zum ersten Mal an einer Sitzung des Integrationsrates teilnimmt, sowie den Leiter des Schulservices Herrn Otto Reeker.

 

Dann führt er durch Abwägung möglicher Vor- und Nachteile bei Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereichen in den TOP ein.

Vorteile:

  • „soziale und kulturelle Durchmischung“, damit verbunden die Entwicklung multi-kultureller Freundschaften und gesellschaftliche Integration
  • bessere planbare Auslastung der Schulen

 

Nachteile:

  • Einschränkung der Elternrechte
  • Keine Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Eltern (Lage des Arbeitsplatzes, Betreuung der Kinder durch Großeltern usw.)
  • evtl. keine Betreuung der Kinder durch eine Offene Ganztagsschule

 

Bevor die Aussprache erfolgt, gibt Herr Linke weitere grundlegende Informationen zur Einführung von Grundschuleinzugsbereichen.

                                                                                                       

Vor einigen Jahren wurden die Grundschuleinzugsbereiche aufgehoben. Inzwischen erlaubt der Gesetzgeber wieder die Einführung von Schuleinzugsbereichen. Diese Thematik wird in den entsprechenden Ratsgremien ausführlich diskutiert, wie auch im Integrationsrat.

Ein wichtiger Aspekt im Sinne von Integration ist evtl. die „kulturelle Durchmischung“ der Schüler in den Schulen. Einige gingen davon aus, dass durch die Einführung von Grundschuleinzugsbereichen eine bessere Durchmischung erreicht werden könne.

Das Schulamt hat Sozialräume, insbesondere den Raum um die Ludgerusschule, darauf hin analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass durch die Festlegung von Einzugsbereichen keine signifikanten Veränderungen erfolgen würden.

Herr Linke vertritt vielmehr die Meinung, dass soziale Faktoren und Bildungsfaktoren eine wichtige Rolle bei der Zusammensetzung der Schülerschaft spielen. Eltern hatten immer die Möglichkeit, ihr Kind mittels eines entsprechenden Antrages außerhalb eines Grundschuleinzugsbereiches anzumelden.

 

Herr Reeker teilt mit, dass überwiegend zwei Schulen der Stadt von der Fragestellung betroffen sind, die Ludgerusschule Schotthock und die Bodelschwinghschule. Er sagt, dass von 14 vorliegenden bezirksübergreifenden Anmeldungen nur ein Elternpaar den hohen Anteil von Migranten als Grund für die Anmeldung außerhalb des Bezirks angegeben hat. In allen anderen Fällen sind andere Gründe genannt worden.

 

Herr Linke und Herr Lunkwitz berichten, dass sie jeweils ein Gespräch mit Frau Schmidt, der neuen Schulleiterin der Ludgerusschule, geführt haben. Diese hat mitgeteilt, dass Grundschuleinzugsbereiche den hohen Migrantenanteil von 83% ihrer Schule nicht beeinflussen würden. Es müsse aber die vom Rat beschlossene „Zügigkeit“ beachtet werden. Herr Kassem merkt an, dass dadurch dann aber das Argument der Entscheidungsfreiheit der Eltern entkräftet würde.

 

Herr Mau ist weiterhin der Meinung, dass durch die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche eine bessere Durchmischung stattfinden würde. Damit würde erreicht, dass die Schulen multikulturell werden, wodurch alle profitieren würden.

 

Herr Linke macht noch einmal deutlich, dass es wichtig sei zu überlegen, wie die einzelnen Schulen durch gute Qualität ihres sozialen Angebots die Eltern überzeugen können. Es darf keine Gleichsetzung bzw. Verwechslung der Begriffe „Migranten“ und „sozial Schwache“ geben. Herr Gausmann weist darauf hin, dass es auch um Rahmenbedingungen für Schulen mit besonderer Lage gehe. Wenn z. B. ein Kindergarten im Einzugsbereich der Ludgerusschule mit 80 % Zuwanderern für 100 % der Kinder Sprachförderung benötige, werde deutlich, dass es sich hier um eine Frage von Bildungsbenachteiligung und nicht von Migration handle.

 

Herr Klein setzt sich für die Einführung der Grundschuleinzugsbereiche ein. Er vertritt die Meinung, dass so eine Durchmischung erreicht wird, denn die Eltern müssten dann genau begründen, warum das Kind die Schule außerhalb des festgelegten Bereiches besuchen soll.

Dabei dürften nur wenige Gründe berücksichtigt werden.

 

Auf die Frage, wie man der Ludgerusschule Schotthock konkret helfen kann, teilt Herr Linke mit, dass eine positive Selbstdarstellung einer Schule wesentlich für den Zuspruch der Eltern sei. Eine Schule muss die Kompetenz vermitteln, in der Lage zu sein, alle Kinder zu einem guten Schulerfolg führen zu können. Die momentane Haushaltssituation der Stadt erlaube aber kein zusätzliches Personal. Allerdings berät der Kreis über eine Vorlage, wonach die Stadt Rheine befristet ca. drei Schulsozialarbeiter zur Verfügung bekommt. Diese sollen dann an den „Problem“-Schulen bevorzugt eingesetzt werden. Dies ist bereits mit den Schulleitungen abgestimmt.

 

Herr Murali informiert die Anwesenden darüber, dass er Frau Schmidt zu einer der nächsten Sitzungen einladen wird. Diese soll dann u. a. über die Ausbildungsinhalte sowie über die Schülerzahlen berichten. Aufgrund ihrer kurzen Amtszeit sei es ihr leider nicht möglich gewesen, an der heutigen Sitzung teilzunehmen.

 

Herr Mau stellt den Antrag auf folgenden Beschluss, der am 13.12.2011 dem Rat vorgelegt werden soll:

 

Beschluss

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Wiedereinführung der Grundschuleinzugsbereiche.

 

Ergebnis:               Ja:                        4

                             Nein:                     4       

                             Enthaltung:            3

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Herr Murali bedankt sich im Namen des Integrationsrates bei Herrn Linke und Herrn Reeker für die ausführliche Information.