Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

4:28:50

 

Herr Reiske erklärt, dass die GRÜNEN mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 28. September 2011 nicht einverstanden seien, denn seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass dieser Beschluss für die Grundschullandschaft in Rheine nicht förderlich sei. Die GRÜNEN würden sich für Integration statt Separation stark machen. Durch den heutigen Bericht des Migrationsbeauftragten, Herrn Klein, sei seine Fraktion in dieser Auffassung nochmals bestärkt worden. Es sei immer ein Qualitätsmerkmal für Rheine gewesen, dass Grundschulen über kurze Wege für die Schülerinnen und Schüler erreichbar gewesen seien. Die Bildungsministerin NRW habe heute noch angekündigt, dass eine Initiative von SPD, CDU und GRÜNE zu Jahresbeginn gestartet werde, wonach Grundschulen künftig sogar einzügig geführt werden dürften, damit sie für die Kinder erreichbar blieben.

 

Ferner verweist Herr Reiske auf den Leserbrief der ehemaligen Direktorin der Ludgerusschule Schotthock, die sich sehr deutlich zu dieser Problematik geäußert habe. Alle Mitglieder des Rates, die sich mit den Zahlen der Schulentwicklung auseinandergesetzt hätten, müssten dabei festgestellt haben, dass insbesondere an der Ludgerusschule extrem viele Abwanderungen erfolgt seien. Wenn dann noch eine andere Grundschule in Rheine auf ihrer Homepage damit werbe, dass im aktuellen Schuljahr nur wenige Kinder die Schule besuchen würden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hätten, dann bezeichne er dieses als Rassismus im Alltag. Glücklicherweise sei diese Aussage auf Hinweis von der Homepage wieder entfernt worden.

 

Abschließend stellt Herr Reiske den Antrag auf Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen in Rheine, um dem Rassismus nicht Vorschub zu leisten. Er appelliert dabei an die Sozialpolitiker der Mehrheitsfraktion, diesem Antrag gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Inklusion zuzustimmen.

 

Frau Nagelschmidt stellt fest, dass die von Herrn Reiske aufgezeigte Problematik nichts mit den Schulbezirksgrenzen zu tun hätte. Für die CDU-Fraktion sei der Elternwille zum Besuch der Schule entscheidend. Durch die im Jahre 2008 festgelegte Zügigkeit für Grundschulen und durch das Schulgesetz bestünden ausreichende Regelungsmöglichkeiten.

 

Herr Linke verweist auf die Vorlage und erklärt, dass der Schulausschuss und auch der Integrationsrat sich gegen den Antrag der GRÜNEN auf Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen ausgesprochen hätten. Auch die neue Direktorin der Ludgerusschule habe erklärt, dass sie keine Kinder in der Schule haben wolle, die gezwungen würden, gerade diese Schule zu besuchen.

Aus Sicht der Verwaltung gebe es 2 wesentliche Aspekte, die bei einer Entscheidung von Bedeutung seien. Dieses sei zum einen die Steuerungsmöglichkeit des Schulträgers bezüglich der Belegung und zum anderen die Durchmischung. Die Schulverwaltung habe auf seine Bitte ermittelt, wie sich in den Schuljahren 2001/02 bis 2007/08, als es noch die Schuleinzugsbereiche gegeben habe, das Anmeldeverhalten für den Besuch einer anderen Schule verhalten habe. Zu dieser Zeit seien insgesamt 682 Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt worden, von denen 660 = 97 % genehmigt worden seien. Das bedeute, dass insgesamt 12 % der Grundschulkinder eine andere Schule, als die in dem eigentlichen Einzugsbereich, besucht hätten. Heute würden 15 % der Grundschulkinder eine Schule außerhalb des eigentlichen Einzugsbereiches besuchen. Es handle sich hierbei insgesamt um 20 Kinder von 15 Grundschulen, worüber jetzt diskutiert werde. Er, Linke, halte die Steuerungsmöglichkeit über die Belegung für erheblich besser, als über Schulbezirksgrenzen oder Schuleinzugsbereiche.

 

Zurückkommend auf die angesprochene Durchmischung stellt Herr Linke klar, dass hiermit nicht die Durchmischung von Deutschen und Migranten gemeint sei, sondern die Durchmischung von Kindern aus bildungsnahen und bildungsfernen Familien. Man dürfe nicht den Fehler machen und Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich mit Menschen aus dem niedrigeren Bildungsniveau oder mit Menschen mit Problemen gleichsetzen. Die Schulverwaltung habe daher den Wohnraum um die Ludgerusschule einmal analysiert und dabei festgestellt, dass dort der Anteil des sozialen Wohnungsbaus sehr hoch sei. Durch die Einführung von Schulbezirksgrenzen oder Schuleinzugsbereichen würde man nicht zu einer signifikanten Änderung der Durchmischung kommen. Daher sei für ihn die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen keine Lösung der vorhandenen Probleme. Vielmehr würde eine Wiedereinführung einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeuten, denn es müssten dann in jedem Jahr neue Berechnungen angestellt werden. Dieses würde auch nicht unbedingt dazu führen, dass Kinder der naheliegendsten Schule zugeführt würden, sondern dass Kinder, wenn sie im Grenzbereich wohnen und die Zahlen sich verschieben würden, durchaus eine weiter entfernt liegende Schule besuchen müssten. Auch könne der Fall eintreten, dass bei diesen eintretenden Veränderungen Geschwisterkinder nicht die gleiche Grundschule besuchen könnten. Daher könne er als Schuldezernent nur von der Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen abraten.

 

Natürlich müsse man sich Gedanken darüber machen, wie man mit der Bildungsbenachteiligung an einigen Schulstandorten umgehe. So sei bereits im Sozialbereich der Verwaltung ein Netzwerk für eine betroffene Schule getroffen worden. Es sei auch beabsichtigt, das Bildungs- und Teilhabepaket besser zu bewerben. Auch werde man eine von 3 zugesagten Sozialarbeiterstellen an einer betroffenen Schule schwerpunktmäßig einsetzen. Aber auch die Schulen seien gefordert, indem sie künftig eine bessere Öffentlichkeitsarbeit betreiben würden.

 

Herr Mollen erklärt, dass die SPD-Fraktion bei ihrer im Schulausschuss vertretenen Meinung bleiben und für eine Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen stimmen werde. Wenn Herr Linke feststelle, dass es 682 Ausnahmeanträge gegeben habe, von denen 660 hätten genehmigt werden müssen, dann sei ein Vergleich mit den 15 % der Schüler, die in letzter Zeit zu anderen Schulen gewechselt seien, nicht vertretbar. Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der 660 genehmigten Anträge und die 15 % der Schüler, die aufgrund des Wegfalls des Schulbezirksgrenzen die Schule gewechselt hätten, kämen eindeutig aus der bildungsnahen Schicht und seien sozial bessergestellt, denn die Eltern aus der bildungsfernen Schicht hätten diese Anträge erst gar nicht gestellt.

 

Die SPD-Fraktion wolle eine Vermischung, sodass Kinder aus unterschiedlicher sozialer Herkunft gemeinsam an einer Schule unterrichtet werden könnten. Er kenne den Schultourismus an der Hünenborg, wo die Kinder eigentlich zur Michaelschule müssten, aber zur Paul-Gerhardt-Schule gehen würden. Für die SPD-Fraktion sei es ganz wichtig, dass diese Schülerwanderung verhindert werde.

 

Wenn die Ratsmehrheit die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen ablehne, dann gebe sie auch eine gewisse Planungssicherheit für die Stadt aus der Hand. Insofern hätte auch seinerzeit der Antrag der Bodelschwinghschule auf 2-½-Zügigkeit abgelehnt werden müssen, weil die Räumlichkeiten derzeit nicht zur Verfügung standen. Ergebnis sei gewesen, dass die Kinder wieder hätten zurückgeschickt werden müssen.

Herr Mollen appelliert dafür, die Argumente für oder gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen abzuwägen. Aus Sicht der SPD-Fraktion liege der Mehrwert für die Kinder, die Eltern und für die Stadt Rheine bei der Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen, sodass die SPD-Fraktion für die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen stimmen werde.

 

Herr Ortel hat aus der heutigen Diskussion keine wesentlich neuen Erkenntnisse gegenüber denen im Schulausschuss erhalten. Da seine Fraktion sich durch die Ausführungen des Migrationsbeauftragten auch noch gestützt sehe, werde man sich bei der Abstimmung für die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen aussprechen.

 

Für Herrn Holtel ist der Elternwille maßgebend, solange die für eine Schule vorgesehenen Schülerzahlen nicht überschritten würden. Ohnehin müsse man die Entwicklungen in den Grundschulen beobachten, denn aufgrund der demografischen Entwicklung müsse man davon ausgehen, dass z. B. eine der 3 Grundschulen im Schotthock auf Dauer nicht erhalten bleiben werde. Im Moment sehe er aber keine Notwendigkeit für die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen.

 

Frau Dr. Kordfelder erklärt, dass die Verwaltung die Vorlage aus Sicht der Schulausschussentscheidung vorbereitet habe. Dennoch werde sie aufgrund der heute vorgetragenen Argumente und aufgrund der Stellungnahme des Migrationsbeauftragten für die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen stimmen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird das Abstimmungsverhalten der Bürgermeisterin kritisiert.

 

Sodann lässt Frau Dr. Kordfelder über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Wiedereinführung der Grundschulbezirksgrenzen abstimmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt in Anlehnung an die Stellungnahme von Herrn Dr. Garbe, welcher von der Stadt Rheine mit der Erstellung des integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans für die Schuljahre 2012/13 – 2017/18 beauftragt worden ist und aufgrund des Schulausschussbeschlusses vom 28.09.2011, Grundschuleinzugsbereiche in Rheine nicht wieder einzuführen.


Abstimmungsergebnis:           23 Ja-Stimmen

                                             20 Nein-Stimmen