Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

2:11:00


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende Änderung der Gebühren zu § 2 der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine als 2. Änderungssatzung der Stadt Rheine über die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine.

 

 

Satzung über die

2. Änderungssatzung der Gebührenordnung

für Parkuhren und Parkscheinautomaten

im Gebiet der Stadt Rheine

vom                              

 

 

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezem­ber 1952 (BGBl. I, S. 837), in der zurzeit gültigen Fassung, und des § 1 der Ver­ordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Februar 1981 über die Ermäch­tigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NW Jahresangabe S. 48), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes vom 13. Mai 1980 (SGV NW 2069), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine gemäß §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeinde­ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung  der Bekanntma­chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), durch Beschluss vom 13. Dezember 2011 die 2. Ã„nderungssatzung zur Gebührenordnung vom 21. Juni 1994 erlassen.

 

 

§ 2

 

Die Gebühren werden wie folgt festgelegt:

 


ab 1. Januar 2012

´innerer´ Ring (Innenstadt)

   für 30 Min.:                        0,50 Euro

   für 60 Min.:                        2,00 Euro

   für jede

   weitere Stunde:                  2,00 Euro

´außerhalb´ Ring (Außenbereich)

                                 für 30 Min.:     0,50 Euro

   für 60 Min.:                        1,00 Euro

   für jede

   weitere Stunde:                  1,00 Euro

 

 

§ 3

 

Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig