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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende Änderung der Gebühren zu § 2 der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine als 2. Änderungssatzung der Stadt Rheine über die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine.
Satzung über die
2.
Änderungssatzung der Gebührenordnung
für Parkuhren
und Parkscheinautomaten
im Gebiet der Stadt Rheine
vom                             Â
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom
19. DezemÂber 1952 (BGBl. I, S. 837), in der zurzeit gültigen Fassung, und
des § 1 der VerÂordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Februar 1981 über
die ErmächÂtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (GV NW Jahresangabe S. 48), in der zurzeit gültigen
Fassung, in Verbindung mit § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes vom
13. Mai 1980 (SGV NW 2069), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der
Stadt Rheine gemäß §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der GemeindeÂordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der FassungÂ
der BekanntmaÂchung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), durch Beschluss vom 13. Dezember
2011 die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung vom 21. Juni 1994 erlassen.
§ 2
Die Gebühren werden
wie folgt festgelegt:
ab 1. Januar 2012 |
´innerer´
Ring (Innenstadt) |
  für 30 Min.:                       0,50 Euro |
  für 60 Min.:                       2,00 Euro |
  für jede   weitere Stunde:                 2,00 Euro |
´außerhalb´ Ring (Außenbereich) |
                                für 30 Min.:    0,50 Euro |
  für 60 Min.:                       1,00 Euro |
  für jede   weitere Stunde:                 1,00 Euro |
§ 3
Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2012 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig