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Herr Dewenter berichtet über die Vorberatung der nachstehenden Tagesordnungspunkte im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 34 und 36 die Umsetzung der Planung für die Ems-Galerie beinhalten würden. Das Projekt befinde sich auf der Zielgeraden und solle die Stadt Rheine zukunftsfähig machen. Über die Presse sei man bereits informiert worden, wie intensiv sich der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" mit diesen beiden Tagesordnungspunkten auseinandergesetzt habe. Gott sei Dank bleibe dem Rat heute die Einzelabstimmung über die verschiedenen Abwägungen der Einwender erspart. Allein unter Tagesordnungspunkt 34 habe der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ 40 und unter dem Tagesordnungspunkt 36  21 Abwägungsbeschlüsse aufgrund der Einwendungen eines einzelnen Bürgers fassen müssen. Er könne somit dem Rat guten Gewissens empfehlen, den vorliegenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 230/11) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 230/11) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW S. 688) wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Ems-Galerie“ und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig