Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1:59:10


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 20.12.2011 den § 16 der „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

§ 16   Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser

 

(1) Der Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 12 beträgt

2,54 €.

 

(2) Der Gebührensatz je cbm abgeleiteter behandelter Grundwassermenge nach § 13

entspricht 90 % des Gebührensatzes nach Absatz 1.

 

(3) Der Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 14 beträgt pro

Jahr 0,82 €.

 

(4) Verminderte Gebührensätze werden auf ganze Centbeträge abgerundet.


Abstimmungsergebnis:           39 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen