Sitzung: 13.12.2011 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 471/11
1:59:10
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 20.12.2011 den § 16 der „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:
§ 16  Gebührensätze für
Schmutz- und Niederschlagswasser
(1) Der Gebührensatz je
cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 12 beträgt
2,54 €.
(2) Der Gebührensatz je
cbm abgeleiteter behandelter Grundwassermenge nach § 13
entspricht 90 % des
Gebührensatzes nach Absatz 1.
(3) Der Gebührensatz je
qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 14 beträgt pro
Jahr 0,82 €.
(4) Verminderte Gebührensätze werden auf ganze Centbeträge abgerundet.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 39 Ja-Stimmen
                                             4 Nein-Stimmen