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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 20.12.2011 keine Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine“ zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig