Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 3

 IA2400

 

Herr Löcken erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese zurzeit einem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zustimmen werde, um eine Konkurrenz zur Umnutzung der Kaserne Gellendorf zu vermeiden.

 

Herr Schröer führt aus, dass es sich im Bebauungsplangebiet „Schmidts-Kämpken“ um eine städtische Fläche handele. Aus diesem Grunde schlage er vor, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzunehmen. Bei Bedarf könne das Verfahren jederzeit gestoppt und eine Bebauung dieser Fläche zugunsten der weiteren Entwicklung des Geländes der Kaserne Gellendorf verschoben werden.

 

Herr Brinkmann hebt hervor, dass für eine weitere Eigenentwicklung in Elte die Baugrundstücke dringend benötigt würden.

 

Herr Niehues betont, dass es sinnvoll sei, das Planungsrecht für das Bebauungsplangebiet zu schaffen.

 

 


I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 104 Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Straße Am Kellersberg,

im Osten:        durch die Straße Schmidts-Kämpken,

im Süden:       durch die Straße Zum Weddenfeld,

im Westen:     durch die vorhandene Bebauung.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 280, in der Flur 19, der Gemarkung Elte.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104, Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


 

Abstimmungsergebnis:           4 „nein“-Stimmen

                                             3 Enthaltungen, damit mehrheitlich beschlossen