Sitzung: 17.01.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 014/07
IA2400
Herr Löcken erklärt für die SPD-Fraktion, dass
diese zurzeit einem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nicht
zustimmen werde, um eine Konkurrenz zur Umnutzung der Kaserne Gellendorf zu
vermeiden.
Herr Schröer führt aus, dass es sich im
Bebauungsplangebiet „Schmidts-Kämpken“ um eine städtische Fläche handele. Aus
diesem Grunde schlage er vor, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
aufzunehmen. Bei Bedarf könne das Verfahren jederzeit gestoppt und eine
Bebauung dieser Fläche zugunsten der weiteren Entwicklung des Geländes der
Kaserne Gellendorf verschoben werden.
Herr Brinkmann hebt hervor, dass für eine weitere
Eigenentwicklung in Elte die Baugrundstücke dringend benötigt würden.
Herr Niehues betont, dass es sinnvoll sei, das
Planungsrecht für das Bebauungsplangebiet zu schaffen.
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 104 Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße Am Kellersberg,
im Osten: durch die Straße Schmidts-Kämpken,
im Süden: durch die Straße Zum Weddenfeld,
im Westen: durch die vorhandene Bebauung.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 280, in der Flur 19, der Gemarkung Elte.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104, Kennwort: "Schmidts-Kämpken", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: 4 „nein“-Stimmen
3 Enthaltungen, damit mehrheitlich beschlossen