Sitzung: 13.12.2011 Rat der Stadt Rheine
0:06:15
Da es sich um die letzte Ratssitzung in diesem Jahr handelt, besteht Einvernehmen, die vorliegenden Eingaben/Bürgeranträge an den Rat der Stadt an dieser Stelle zu behandeln.
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Frau Dr. Kordfelder verliest die folgenden Eingaben und unterbreitet die entsprechenden Verfahrensvorschläge:
1. Eingabe eines Bürgers von der Stettiner Straße
in Rheine vom
   29.11.2011 an den Rat der Stadt                                                          Â
Es wird darauf hingewiesen, dass durch einen
Eigentümerwechsel ein Grundstück im Bereich des Waldhügels neben einem Pfad zwischen
Kammweg und Wellenbrink planiert und mit einem hohen Wall aufgeschüttet wurde.
Der Zugang vom Wellenbrink zum Pfad wurde mit einer Kette versperrt und mit
einem Schild „Privatweg – Durchgang verboten“ versehen.
Der Petent bittet Rat und Verwaltung um
Prüfung, ob
-
die
Sperrung des Weges dem Gemeinwohl entgegensteht
-
eine
Nutzung des Weges über das Gewohnheitsrecht wieder ermöglicht
-
evtl.
ein Wegerecht zu Gunsten der Stadt geltend gemacht werden kann.
Anmerkung der
Verwaltung:
Das betroffene Grundstück
stand im Eigentum der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und wurde von
dieser veräußert.
Für den in Rede
stehenden Bereich existiert kein Bebauungsplan, der die vorhandenen Wege in dem
Bereich als öffentliche Wege festsetzt. Insofern besteht auch kein
Vorkaufsrecht für die Stadt Rheine hinsichtlich der in der Örtlichkeit vorhandenen
Wege/Pfade.
Die zuständige
Forstbehörde ist ebenfalls über den Vorgang informiert. Im Rahmen eines derzeit
laufenden Verwaltungsverfahrens mit dem neuen Eigentümer der Fläche, wird von dort
geprüft, ob möglicherweise ein Betretungsrecht der Wege im Rahmen der
Vorschriften des Waldgesetzes des Landes NRW besteht.
Sobald das
Prüfungsergebnis vorliegt, wird die Stadtverwaltung informiert.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung der
Eingabe an die Verwaltung mit der Bitte, dass Prüfungsergebnis der Forstbehörde
dem Petenten mitzuteilen, wenn dieses nicht schon durch die Forstbehörde selbst
sichergestellt wurde.
2. Eingabe eines Bürgers von der Sacharowstraße in
Rheine vom
   30.11.2011 an den Rat der Stadt                                                          Â
Der Bürger empfiehlt
dem Rat, eine Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag zu
verabschieden, damit der Bund die Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung der
ehemaligen und aufzugebenden Bundeswehrflächen schafft, um so Leerstände bzw.
Verwahrlosungen der Liegenschaften und eine unnötige Neuausweisung von Flächen
zu verhindern.
Verfahrensvorschlag:
Verweisung der Eingabe an die Verwaltung mit
der Bitte, diese Eingabe mit den bereits vorliegenden sowie den noch
eingehenden Konversionsvorschlägen aufzuarbeiten und dem Rat zur gegebenen Zeit
zur Entscheidung vorzulegen.
Die Mitglieder des Rates widersprechen den Verfahrensvorschlägen nicht.