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Da es sich um die letzte Ratssitzung in diesem Jahr handelt, besteht Einvernehmen, die vorliegenden Eingaben/Bürgeranträge an den Rat der Stadt an dieser Stelle zu behandeln.

 

Frau Dr. Kordfelder verliest die folgenden Eingaben und unterbreitet die entsprechenden Verfahrensvorschläge:

 

1. Eingabe eines Bürgers von der Stettiner Straße in Rheine vom

    29.11.2011 an den Rat der Stadt                                                           

Es wird darauf hingewiesen, dass durch einen Eigentümerwechsel ein Grundstück im Bereich des Waldhügels neben einem Pfad zwischen Kammweg und Wellenbrink planiert und mit einem hohen Wall aufgeschüttet wurde. Der Zugang vom Wellenbrink zum Pfad wurde mit einer Kette versperrt und mit einem Schild „Privatweg – Durchgang verboten“ versehen.

 

Der Petent bittet Rat und Verwaltung um Prüfung, ob

-         die Sperrung des Weges dem Gemeinwohl entgegensteht

-         eine Nutzung des Weges über das Gewohnheitsrecht wieder ermöglicht

-         evtl. ein Wegerecht zu Gunsten der Stadt geltend gemacht werden kann.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das betroffene Grundstück stand im Eigentum der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und wurde von dieser veräußert.

Für den in Rede stehenden Bereich existiert kein Bebauungsplan, der die vorhandenen Wege in dem Bereich als öffentliche Wege festsetzt. Insofern besteht auch kein Vorkaufsrecht für die Stadt Rheine hinsichtlich der in der Örtlichkeit vorhandenen Wege/Pfade.

Die zuständige Forstbehörde ist ebenfalls über den Vorgang informiert. Im Rahmen eines derzeit laufenden Verwaltungsverfahrens mit dem neuen Eigentümer der Fläche, wird von dort geprüft, ob möglicherweise ein Betretungsrecht der Wege im Rahmen der Vorschriften des Waldgesetzes des Landes NRW besteht.

Sobald das Prüfungsergebnis vorliegt, wird die Stadtverwaltung informiert.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe an die Verwaltung mit der Bitte, dass Prüfungsergebnis der Forstbehörde dem Petenten mitzuteilen, wenn dieses nicht schon durch die Forstbehörde selbst sichergestellt wurde.

 

 

2. Eingabe eines Bürgers von der Sacharowstraße in Rheine vom

    30.11.2011 an den Rat der Stadt                                                           

 

Der Bürger empfiehlt dem Rat, eine Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag zu verabschieden, damit der Bund die Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung der ehemaligen und aufzugebenden Bundeswehrflächen schafft, um so Leerstände bzw. Verwahrlosungen der Liegenschaften und eine unnötige Neuausweisung von Flächen zu verhindern.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe an die Verwaltung mit der Bitte, diese Eingabe mit den bereits vorliegenden sowie den noch eingehenden Konversionsvorschlägen aufzuarbeiten und dem Rat zur gegebenen Zeit zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Die Mitglieder des Rates widersprechen den Verfahrensvorschlägen nicht.