Sitzung: 26.01.2012 Jugendhilfeausschuss
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Herr Linke verliest die nachfolgenden
Ausbau und Förderung von Familienzentren
Im Rahmen des
Ausbaues von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sollten nach der
ursprünglichen Absicht des Landes NRW im Zeitraum 2006 bis 2012 in Rheine 12
Familienzentren entstehen. Bis heute wurden der Stadt Rheine insgesamt 8 Kontingente
zugewiesen, die auch allesamt ausgeschöpft wurden. Im August 2011 teilte das
zuständige Landesministerium aus Düsseldorf mit, dass es grundsätzlich den Kurs
der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nicht
verlassen will. Vielmehr möchte die Landesregierung die Rahmenbedingungen für
Familienzentren verbessern. So wurde die finanzielle Förderung der Familienzentren
um jährlich 1.000,00 € angehoben. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 hat das
Land NRW eine Pause beim Ausbau der Familienzentren eingelegt um über die neue
Konzeption der Familienzentren nachzudenken.
Wann neue Kontingente
für den Ausbau der Familienzentren verteilt werden, ist momentan noch ungewiss.
Folgende, für Rheine
beschlossene Standorte konnten bislang noch nicht bedient werden:
- Verbundlösung Kindergärten Herz-Jesu /
St. Konrad
- Verbundlösung Kindergärten St.
Franziskus / St. Dionysius
- Kinderland-Kindergarten
- Verbundlösung Johannes Kindergarten /
Dreikönigs-Kindergarten
Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes
Das Bundeskinderschutzgesetz ist verabschiedet und zum 01. 01. 2012 in
Kraft getreten. Um den Jugendämtern vor Ort die Umsetzung der Vorgaben aus dem
Bundeskinderschutzgesetz zu erleichtern, wollen die beiden Landesjugendämter in
NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden
verschiedene Arbeitsgruppen zu den Anforderungen und Umsetzungen des neuen
Gesetzes einrichten. Parallel dazu bieten die Landesjugendämter in Kürze
Fortbildungsveranstaltungen für die Jugendämter statt. Die Verwaltung wird den
Ausschuss zeitnah über die weiteren Schritte informieren.
Anzumerken ist, dass der Landschaftsverband Rheinland in einer Veröffentlichung
davon ausgeht, dass das Gesetz bundesweit im Jahr 2012 Kosten in Höhe von rd.
119 Mio. Euro verursachen wird. Davon werden rd. 30 Mio. Euro durch den Bund
und 89 Mio. Euro durch die Länder und Kommunen zu tragen sein. Belastbare Aussagen
über die finanziellen Belastungen der einzelnen Kommunen können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht gemacht werden.