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Herr Linke verliest die nachfolgenden Informationen:

 

 

Ausbau und Förderung von Familienzentren

 

Im Rahmen des Ausbaues von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sollten nach der ursprünglichen Absicht des Landes NRW im Zeitraum 2006 bis 2012 in Rheine 12 Familienzentren entstehen. Bis heute wurden der Stadt Rheine insgesamt 8 Kontingente zugewiesen, die auch allesamt ausgeschöpft wurden. Im August 2011 teilte das zuständige Landesministerium aus Düsseldorf mit, dass es grundsätzlich den Kurs der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nicht verlassen will. Vielmehr möchte die Landesregierung die Rahmenbedingungen für Familienzentren verbessern. So wurde die finanzielle Förderung der Familienzentren um jährlich 1.000,00 € angehoben. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 hat das Land NRW eine Pause beim Ausbau der Familienzentren eingelegt um über die neue Konzeption der Familienzentren nachzudenken.

 

Wann neue Kontingente für den Ausbau der Familienzentren verteilt werden, ist momentan noch ungewiss.

 

Folgende, für Rheine beschlossene Standorte konnten bislang noch nicht bedient werden:

 

  • Verbundlösung Kindergärten Herz-Jesu / St. Konrad
  • Verbundlösung Kindergärten St. Franziskus / St. Dionysius
  • Kinderland-Kindergarten
  • Verbundlösung Johannes Kindergarten / Dreikönigs-Kindergarten

 

 

 

Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes

 

Das Bundeskinderschutzgesetz ist verabschiedet und zum 01. 01. 2012 in Kraft getreten. Um den Jugendämtern vor Ort die Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz zu erleichtern, wollen die beiden Landesjugendämter in NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden verschiedene Arbeitsgruppen zu den Anforderungen und Umsetzungen des neuen Gesetzes einrichten. Parallel dazu bieten die Landesjugendämter in Kürze Fortbildungsveranstaltungen für die Jugendämter statt. Die Verwaltung wird den Ausschuss zeitnah über die weiteren Schritte informieren.

 

Anzumerken ist, dass der Landschaftsverband Rheinland in einer Veröffentlichung davon ausgeht, dass das Gesetz bundesweit im Jahr 2012 Kosten in Höhe von rd. 119 Mio. Euro verursachen wird. Davon werden rd. 30 Mio. Euro durch den Bund und 89 Mio. Euro durch die Länder und Kommunen zu tragen sein. Belastbare Aussagen über die finanziellen Belastungen der einzelnen Kommunen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.