00:02.28

 

Betr.: Top 6 der Tagesordnung vom 18.01.12, Vorlage Nr. 011/12

 

Herr Schröer informiert die Ausschussmitglieder dass die Fertigstellung der Richtlinie zu §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Zur Ratsvorlage wird nur § 11a vollständig vorliegen. Da die Ausreichung der Mittel erst zum 30.06.2013 erfolgen wird, liegt ein zeitlicher Engpass nicht vor.

Zu der Begründung verliest Herr Schröer auszugsweise aus einer Mail der Rechtsanwältin Maren Weber                                     

 

“Sehr geehrter Herr Schröer,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.02.2012.
Da die Abstimmung mit der RVM wegen des Schlüssels zur Verteilung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird sich die Fertigstellung der entsprechenden Richtlinie noch um einige Zeit verzögern. Die Abstimmung über die Richtlinie im Rat der Stadt kann daher nicht - wie bisher geplant - bereits zum 28.02. erfolgen, sondern muss für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden.



Diese zeitliche Verzögerung ist aus rechtlicher Sicht unproblematisch, da der Stadt Rheine die Aufgabe der Ausreichung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erst ab dem 01.01.2012 obliegt und für die Ausreichung der Mittel bis spätestens zum 30.06.2013 zu erfolgen hat.”