Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IA0705  


Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

          i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

1.1    Architekt Schwerdt für Eheleute Niss, Homeyerstraße 8, 4841 Rheine;

         Schreiben vom 28. November 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Der Anregung wird entsprochen, die entsprechende Fläche wird als überbaubare Fläche dargestellt und durch eine Änderung nach § 4 a (3) BauGB – Änderung nach Offenlage – in den Bebauungsplanentwurf übernommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie, Bröderichweg 35, 48159 Münster;

          Stellungnahme vom 24. November 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Der Anregung hinsichtlich einer möglichen Neubebauung des Geländes der Volks-hochschule wird durch Ergänzung des bereits im Bebauungsplanentwurfes enthaltenen Hinweises gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Deutsche Telekom, Technikniederlassung Oldenburg, Pappelstraße 6, 48431 Rheine

          Stellungnahme vom 15. November 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Leitungen zur telekommunikationstechnischen Versorgung für die ehem. Jugendherberge und die Volkshochschule nicht zur Verfügung stehen.

 

Es wird festgestellt, dass durch die Inhalte der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 a nicht in die Verkehrsflächen eingegriffen wird. Diese Flächen sind so ausreichend dimensioniert, dass von der Telekom Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßenraum verlegt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.3    Landschaftsverband Westfalen Lippe, Westfälisches Amt für Denkmalpflege, 48133 Münster

          Stellungnahme vom 29. November 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Der Anregung hinsichtlich der exakten Festschreibung von Baudenkmälern durch planungsrechtliche Vorgaben wird nicht gefolgt, vielmehr wird die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Rheine und die Unterschutzstellung gem. nordrhein-westfälischem Denkmalschutzgesetz als ausreichende Schutzmaßnahme angesehen. Die exakte Festsetzung – wie etwa Geschossigkeit – hätte den Nachteil, dass bei einer Neunutzung von Denkmälern, bei denen nur die äußere Gebäudehülle denkmalgeschützt ist (z.B. Gebäude der Stadtbücherei) keine Variabilität hinsichtlich einer Umgestaltung besteht. Diese Einschränkungen können die Neunutzung und damit den Fortbestand von Denkmälern entscheidend beeiträchtigen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.4    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Verschiebung der Baugrenze auf dem Flurstück 1363 (Grundstück Homeyerstraße 8) und die Einplanung eines Leitungsrechtes zugunsten der Leitungsträger auf dem Flurstück 109 (Mühlenstraße 75, ehemalige Jugendherberge) die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit der o.g. Änderung zugestimmt hat,

sowie

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 a, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig