Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Linke erläutert kurz die Vorlage und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Jansen teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie die Argumentation der Verwaltung nachvollziehen könne und dem Beschlussvorschlag zustimmen wolle, wenn die Stellenbesetzung erst ab dem 01.07.2012 erfolge. Als Begründung führt Herr Jansen an, dass die gesetzliche Pflicht, die Stellen vorzuhalten, erst ab dem 05.07.2012 bestünde.

 

Herr Linke weißt darauf hin, dass die Verwaltung einen anderen Vorschlag unterbreitet hätte, wenn die Stadtverwaltung größer wäre. Für die Stadt Rheine sei der Beschlussvorschlag beste Lösung. Die Stellenbesetzung erfolge selbstverständlich nach Bedarf.

 

Frau Schütze fragt an, ob es geplant sei, ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen?

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Werbung von ehrenamtlichen Vormündern jetzt schon eine Aufgabe des Jugendamtes sei. Allerdings sei es schwierig, einen ehrenamtlichen Vormund für ein Kind mit Missbrauchs- und Misshandlungserfahrung/en zu finden, der zugleich das nötige Wissen im Umgang mit den Kindern und Tätern mitbringe. Hierfür würde eine professionelle Distanz und Wissen benötigt. In den Fällen, in den man einen ehrenamtlichen Vormund einsetzen könne, würde es auch gemacht.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die zusätzlichen Informationen der Verwaltung zur Umsetzung der Reform des Vormundschaftsrechts zur Kenntnis und verbleibt bei seinem Beschluss vom 26. 01. 2012 auf Einrichtung von 2 Vollzeitstellen im Produkt 2103 „Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene“ mit Wirkung vom 01.07.2012.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig Â