Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I 2:24:20

 

Herr Roscher hält fest, dass die Vorlage überzeugend sei und die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Herr Bonk schließt sich der Aussage an. Die CDU-Fraktion werde ebenfalls zustimmen.

 

Herr Reiske merkt an, dass noch nicht klar sei, ob es einen Vorteil gebe, wenn die Stelle neu besetzt werde. Es gebe immer wieder unterschiedlicher Rechtsfelder. Ein Jurist könne nicht von allem Kenntnis haben. Fraglich sei, ob es nicht auch möglich sei, sich externen Sachverstand einzukaufen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die finanziellen Auswirkungen von der Örtlichen Rechnungsprüfung prüfen zu lassen.  

 

Herr Ortel entgegnet, dass die AfR-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Herr Holtel weist darauf hin, dass deutlich geworden sei, dass man neben Herrn Kuhlmann noch einen weiteren Juristen in der Verwaltung benötige

 

Herr Kuhlmann bezieht sich auf die Aussage von Herrn Reiske. Es sei sicherlich in fachlichen Beratungsfragen möglich, externe Juristen einzusetzen. Bei der Bearbeitung von Fällen sei aber die Einbindung in die Prozesse für eine Kommune wichtig. Dieses koste für einen externen Juristen sehr viel Zeit. Die Anwendung der Rechtskenntnis sei ca. 1/8 der Tätigkeit. Die Sachverhaltserarbeitung nehme die meiste Zeit in Anspruch. Kanzleien arbeiten üblicherweise mit Stundensätzen von 150,00 € bis 400,00 €. Bei einer üblichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden liege man dann in einem Bereich von 12.000,00 €. Es macht daher wenig Sinn, mit einer externen Kanzlei zu arbeiten. Die Einbindung und die kurzen Wege seien wichtig. Ein juristisches Management sei möglich. In dem Fall werde geprüft, ob es bei einer Klage Aussicht auf Erfolg gebe, wenn ja, könne man den Fall an eine externe Firma vergeben, weil die Anwaltskosten von der Gegenseite zu erstatten seien. Diese habe dann Auswirkungen für den Kläger, üblicherweise den Bürger. Für die Stadt werde dieser Weg aber günstiger sein. Herr Kuhlmann stellt klar, dass man einen Juristen, der in der freien Wirtschaft tätig ist, nicht mit einem Juristen in der Verwaltung vergleichen dürfe. Aufgrund der Stellung der Kommune nehme sie eine andere Aufgabe wahr. Sie sorge dafür, dass es eine rechtmäßige Entscheidung gebe. Diese könne auch zu ungunsten der Kommune ausfallen.

 

Herr Reiske entgegnet, dass die Argumente klar seien. Insofern werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Ortel erläutert, dass es immer wieder Situationen gebe, in denen man Mitarbeiter entlasse, die damit nicht von der Gehaltsliste der Stadt gestrichen werden, da sie sich in der Altersteilzeit befinden. Wenn diese Stellen wiederbesetzt werden, schaffe man für den Zeitraum, bis derjenige endgültig in Pension sei, eine Doppelbelegung.

 

Herr Hermeling entgegnet, dass es sich hier um eine Angestelltenstelle handele. Bei der Ergebnisrechnung werden Rückstellungen aufgelöst, sodass der Ergebnisplan durch die Zahlung an den Stelleninhaber nicht weiter belastet werde.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Rechtsberatung nach Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers nicht auszulagern.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig