Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Vor dem Einstieg in die Tagesordnung erklärt Herr Jansen, sich aufgrund seiner Tätigkeit im Jobcenter nicht an der Diskussion zu beteiligen.

 

Herr Kocks, Produktverantwortlicher im Bereich SGB II Leistungsgewährung, stellt zunächst anhand einer Präsentation (Anlage 2) ausführlich die Inhalte, die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) in Rheine vor. Insbesondere erläutert er, dass  Schulen, Kindergärten sowie andere vom BuT betroffene Träger/Organisationen als auch die Antragsberechtigten Hilfeempfänger umfassend informiert wurden, um eine möglichst breite Inanspruchnahme der Leistungen zu erreichen. Entsprechende Flyer - auch in verschiedenen Fremdsprachen- stehen zur Verfügung.

Herr Rodriguez weist auf die geringe Nutzung der Lernförderung (z.B. im Asylbereich 0 Fälle) im Rahmen des BuT hin. Er wünscht sich hier eine nochmalige Aktivierung der Schulen, um das Instrument der Lernförderung stärker zu etablieren. Herr Gausmann gibt hier ergänzend zu bemerken, dass die Personengruppe der Leistungsberechtigten nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (siehe Ausführung der Verwaltung) aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage bei der Lernförderung nicht berücksichtigt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Wilp erläutert Herr Kocks, dass eine genaue Aussage dazu, wie viel Prozent aller Anspruchsberechtigten Personen Anträge nach dem BuT gestellt haben, nicht gegeben werden kann. Ursache dafür ist, dass z.B. die genaue Anzahl der Kinderzuschlagsberechtigten Kinder nicht bekannt ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Anspruchsberechtigten um Personen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten handelt, für die die Stadt Rheine nur teilweise Verantwortung trägt.

Frau Wunder bezeichnet die bisherigen Informationen der Anspruchsberechtigten als mangelhaft und fordert eine weitere Aufklärung der Bevölkerung. Gerade Empfänger von Kindergeldzuschlag seien oft nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Förderung informiert.

Herr Gude sieht die Umsetzung des BUT in Rheine als gut an. Trotz der im vergangenen Jahr 16.500 ausgegebenen Gutscheine wird jedoch noch weiterer Beratungsbedarf, gerade auch für bildungsferne Leistungsempfänger, gesehen.

Weiterhin stellt Herr Gude fest, daß trotz der um ca. 40 % gesteigerten Integrationen in Arbeit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht wesentlich gesunken ist und dass die Kosten im SGB II Bereich um 315.000 € gestiegen sind. Hier sei in der Zukunft verstärkt Augenmerk auf eine weitere Steigerung der Integration in Arbeit zu legen. Zum Thema Schulsozialarbeit merkt Herr Gude an, dass dessen Umsetzung bisher nicht geregelt ist. Er regt an, hier alle Beteiligten frühzeitig anzusprechen und das Thema Schulsozialarbeit auch im Sozialausschuss als Tagesordnungspunkt zu behandeln um insbesondere über Rahmenbedingungen und Planungen der Verwaltung zur Umsetzung informiert zu werden. Weiterhin fordert er die Verwaltung auf, in Absprache mit dem Kreis Steinfurt eine Senkung der Kostenbeteiligung im Bereich SGB II zu erreichen.

Im weiteren Verlauf beantwortet Herr Kocks Einzelfragen aus der Runde.

 

 

 

Ausführung der Verwaltung:

 

Sogenannte Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. Aufenthaltsgestattung, Duldung etc.) für die Dauer von 48 Monaten. Wurden 48 Monate Grundleistungen bezogen und haben die Leistungsberechtigten die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selber beeinflusst, so können dann Leistungen gem. §2 AsylbLG erbracht werden. Diese Leistungen entsprechen der Höhe nach denen im SGB II/SGB XII und berechtigen dann auch zu allen Leistungen nach dem BuT.

 

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht SGB II - Entwicklung und Tendenzen zur Kenntnis.