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Da es sich heute um die letzte Ratssitzung vor den Osterferien handelt und die nächste Sitzung des für Eingaben an den Rat zuständigen Haupt- und Finanzausschusses erst am 17. April 2012 terminiert ist, gibt Frau Dr. Kordfelder die nachstehende Eingabe bekannt:

 

Eingabe der Bewohner kleinerer Baumriesen-Grundstücke im Stadtteil Hauenhorst, Hainbuchenweg, Rheine, vom 02. März 2012 an den Rat der Stadt Rheine

 

Die Bewohner der kleineren Baumriesen-Grundstücke in Hauenhorst weisen darauf hin, dass sie bereits im letzten Jahr den Antrag auf Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine gestellt hätten. Dem Antrag sei ein Gutachten zu großen Eichenbäumen auf kleinen Wohngrundstücken sowie eine Ausarbeitung zu „Zwangseichen“ beigefügt worden.

 

Die Bewohner beklagen sich, dass durch Bebauungsplanung große Eichenbäume auf kleinen Baugrundstücken zu erhalten seien. Dieser Zustand sei unzumutbar, weil die Bäume inzwischen über die Gärten und Dächer der Häuser ragen würden. Wegen zu befürchtender Folgen sowie der jährlich steigenden Baumpflegekosten würden 98 % der Bewohner für die Entfernung dieser Bäume plädieren.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Technischen Betriebe Rheine, die für die Durchführung der Baumschutzsatzung zuständig sind, haben dem Ansprechpartner der Bewohner kleinerer Baumriesen-Grundstücke in Hauenhorst mit Schreiben vom 16.03.2012 folgendes mitgeteilt:

 

„Die Baumschutzsatzung von 1976 ist zwischenzeitlich mehrfach der aktuellen Rechtslage sowie bezüglich der Verbote, der Ausnahmetatbestände und der Genehmigungsabläufe angepasst worden. Durch die Herausnahme von Nadelbäumen, Birken und Pappeln konnte die Zahl der Anträge deutlich gesenkt werden. Die Regelungen für die Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen sind umfassend und weitreichend. Sie werden in der Regel auch Härtefällen gerecht.

 

Neben dem Instrument der Baumschutzsatzung werden stadtbildprägende Bäume auch durch Festsetzung von Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen geschützt. Für danach zu erhaltende Bäume gelten die Anforderungen der Baumschutzsatzung analog. Insofern ist bei den angeführten „Zwangseichen“ zu prüfen, ob sie durch die Baumschutzsatzung geschützt werden oder aber durch den Bebauungsplan. Im letzten Fall würde ein Wegfall der Satzung das Problem des Betroffenen überhaupt nicht lösen.

 

Ohne Satzung und Festsetzung in Bebauungsplänen wäre zwischenzeitlich ein gehöriges Stück Stadtbildprägung und Lebensqualität verloren gegangen. In letzter Zeit wird auch häufig das Argument der Verschattung geplanter Fotovoltaikanlagen angeführt, um große Bäume zu beseitigen. Auch aus diesem Grund wird die Satzung sogar zunehmend wichtiger.

 

Aufgrund mehrerer Nachfragen beschäftigte sich im Herbst letzten Jahres auch der Bauausschuss mit diesem Thema.

Die Sitzung am 23.11.2011 schloss dann mit folgendem Statement als Kenntnisnahme:

„Änderungen am Schutzumfang der Baumschutzsatzung, etwa durch Herausnahme bestimmter, weiterer Baumarten oder durch Heraufsetzen des Stammumfanges ab dem die Baumschutzsatzung greift, sind nicht zu befürworten. Neben den Obstbäumen, den Birken und Pappeln noch weitere Laubbaumarten nicht mehr der Satzung zu unterstellen, würde den Zweck der Baumschutzsatzung und ihre notwendige Bestimmtheit infrage stellen. Ein Heraufsetzen des relevanten Stammumfanges von 80 cm z.B. auf 100 cm würde weder die sich vom Baumschutz negativ betroffen fühlender Bürger wirklich entlasten noch den Verwaltungsaufwand spürbar vermindern. Es wäre jedoch zu befürchten, dass es mit einer solchen Änderung kurzfristig zu vermehrten Verlusten von Bäumen in dieser Altersklasse kommen würde.

Durch den Arbeitskreis Stadtbäume der deutschen Gartenamtsleiterkonferenz wird zurzeit an einer neuen Muster-Baumschutzsatzung gearbeitet. Sobald diese Muster-Baumschutzsatzung vorliegt, wird geprüft, ob sich daraus möglicherweise ein Änderungs- oder Anpassungsbedarf für die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine ergeben könnte. Sollte dies der Fall sein, wird hierzu der Bauausschuss entsprechend informiert.“

 

Verfahrensvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Technischen Betriebe Rheine, die Eingabe der Bewohner kleinerer Baumriesen-Grundstücke in Rheine nochmals zu prüfen und das Prüfungsergebnis einschließlich der Eingabe vom 02. März 2012 dem Bauausschuss im Rahmen der nächsten Anpassung der Baumschutzsatzung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Mitglieder des Rates folgen dem Verfahrensvorschlag einvernehmlich.