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Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst auf
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:
a) Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes
wird festgestellt,
b) der Zielerreichungsgrad wird auf 90 %
festgelegt,
c) die Verwaltung wird beauftragt, die für den
Planungszeitraum von 5 Jahren vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen,
d) der Fachbereich Recht und Ordnung hat nach
Ablauf von 5 Jahren dem Rat der Stadt Rheine eine Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes sowie einen Bericht über die Umsetzung der im Brandschutzbedarfsplan
vorgesehenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit zur Beschlussfassung vorzulegen,
e) der Fachbereich Recht und Ordnung hat dem
Rat der Stadt Rheine über wesentliche Veränderungen der Grundlagen des
Brandschutzbedarfsplanes zu berichten.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig