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Beschluss:
1.  Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die der Niederschrift als Anlage
1 beigefügte Satzung der Stadt Rheine zur Verwendung der
Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNV-Gesetz NRW.
2.  Der Rat der Stadt
beschließt
-
die Anlage 2 der Niederschrift über den zur
Nutzung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr berechtigten Nutzerkreises
im Sinne von Ziff. 3 a der Satzung
-
die Anlage 3 der Niederschrift über die
Höchsttarife und Referenztarife für die Beförderung im Sinne der Ziff. 4.2 und
4.4 der Satzung
sowie die Verwendung der als Anlagen 4 und 5 der Vorlage beigefügten
Vordrucke
-
zur Antragstellung im
Sinne der Ziff. 8.7 der Satzung
-
für das
Zuwendungsverfahren im Sinne der Ziff. 10.3 der Satzung
     und
ermächtigt die Verwaltung, bei Bedarf die Anlagen 2 und 3 der Vorlage fortzuschreiben
bzw. die Anlagen 4 und 5 zu ändern.
     Die
Anlagen 2 und 3 der Vorlage sowie deren Fortschreibungen werden von der Stadt
Rheine ortsüblich gem. § 16 der Hauptsatzung der Stadt Rheine bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig