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Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Rheine zur Verwendung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNV-Gesetz NRW.

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt

-                  die Anlage 2 der Niederschrift über den zur Nutzung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr berechtigten Nutzerkreises im Sinne von Ziff. 3 a der Satzung

-                  die Anlage 3 der Niederschrift über die Höchsttarife und Referenztarife für die Beförderung im Sinne der Ziff. 4.2 und 4.4 der Satzung

 

sowie die Verwendung der als Anlagen 4 und 5 der Vorlage beigefügten Vordrucke

-                  zur Antragstellung im Sinne der Ziff. 8.7 der Satzung

-                  für das Zuwendungsverfahren im Sinne der Ziff. 10.3 der Satzung

 

      und ermächtigt die Verwaltung, bei Bedarf die Anlagen 2 und 3 der Vorlage fortzuschreiben bzw. die Anlagen 4 und 5 zu ändern.

      Die Anlagen 2 und 3 der Vorlage sowie deren Fortschreibungen werden von der Stadt Rheine ortsüblich gem. § 16 der Hauptsatzung der Stadt Rheine bekanntgemacht.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig