Herr Schröer verliest das angehängte Schreiben des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie den seitens der Verwaltung gefertigten Vermerk.

 

 

 

 

Info Offenbergbrücke

 

 Information für den Bauausschuss am 15.03.2012   öS

 

 

 

 

 

Die Offenbergbrücke darf laut Beschilderung lediglich von Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 9 t (maximale tatsächliche Achslast von 6 t) befahren werden. Vom WSA wurde darauf hingewiesen, dass die Brücke trotz Verbotes von sehr schweren Lkw befahren wird.

 

Der Arbeitskreis Verkehr hat sich mit der Information durch das WSA, dass trotz der Beschilderung etliche Fahrzeuge mit bis zu 40 t die Offenbergbrücke befahren, im Rahmen einer Besprechung am 06. 03. 2012 befasst. Bei einem anschließendem Ortstermin, bei dem auch ein Vertreter des WSA anwesend war, wurde festgelegt, dass eine bauliche Höhenbegrenzung im Zufahrtsbereich zwischen der Franz-Bernhard-Straße und der Offenbergbrücke errichtet werden soll. Da das WSA bereits an anderen Brücken ähnliche Höhenbegrenzungen installiert hat, will sich das WSA um die Durchführung dieser Maßnahme kümmern.

 

Zunächst soll ein rotweißes Leitmal in einer Höhe von 3,50 m angebracht werden. Auf den Verkehrszeichen soll die zulässige Durchfahrtshöhe 3,00 m betragen, um kleineren Lkw bzw. Transportern die Durchfahrt noch zu erlauben. Befestigt wird das Leitmal an Ketten, die zwischen zwei Pfosten gespannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

im Auftrag

 

Albert Löcke

 

Technische Betriebe Rheine ÄöR