In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.10.06 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Verwendung der Schulpauschale“ über die Bereitstellung von

100.000 € für Planungskosten zum Neubau einer Sporthalle an der Euregio Gesamtschule gesprochen. Seitens der SPD-Fraktion war diesbezüglich ein Antrag eingebracht worden.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht erforderlich sei, weil im Rahmen der Haushaltsplanberatungen schon einvernehmlich entschieden worden sei, dass 100.000 € für Planungskosten zum Neubau einer Sporthalle an der Euregio Gesamtschule bereitgestellt werden sollten, wenn der Schulentwicklungsplan die Erforderlichkeit der Halle bestätige.

 

Inzwischen liegt der Teilbericht „Quantitative Schulentwicklungsplanung“ vor. Er wurde mit der Vorlage zur Schulausschusssitzung am 29.11.06 abgedruckt. Die Seiten 53 – 55 beinhalten eine Situationsanalyse zur Gesamtschule. In der Zusammenfassung wird auf Seite 67 festgestellt, dass ein Defizit bei der Sporthallenkapazität besteht. Es wird vom Gutachter empfohlen, die Hallenkapazität der Schule zu erweitern und an die 5-Zügigkeit der Schule anzupassen.

 

Die Euregio Gesamtschule hat mit Schreiben vom 23.11.06 noch einmal die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2007 für die Planung einer Sporthalle an der Euregio Gesamtschule gefordert und darauf hingewiesen, dass der Schulentwicklungsplan die Notwendigkeit der Ausweitung vorhandener Hallenkapazitäten um 1,5 Halleneinheiten bestätigt. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Haushalt 2007 100.000 € für Planungskosten zum Neubau einer Sporthalle an der Euregio Gesamtschule bereitzustellen.

 

Die Deckung muss aus der Schulpauschale des Landes erfolgen, die im Jahr 2007 voraussichtlich 2,6 Mio. € betragen wird.

 

In der HFA-Ergänzungsvorlage zur Verwendung der Schulpauschale wurde in einer Übersicht dargestellt, dass der Einnahme der Schulpauschale des Landes in Höhe von jährlich rd. 2,5 Mio. € im Jahr 2007 nur Bauunterhaltsmaßnahmen in Höhe von 1.972.000 € und im Jahr 2008 von 1.525.000 € gegenüberstehen. Für die Folgejahre wird der Betrag wahrscheinlich in der gleichen Höhe wie 2008 liegen. Falls die Stadt keine Investitionen oder Bauunterhaltungsmaßnahmen zumindest in Höhe der Schulpauschale des Landes durchführt, muss sie die Differenz dem Land erstatten.

 

Die Bezirksregierung Münster hat am 25.07.06 einen Runderlass des Innenministeriums und Finanzministeriums vom 05.07.06 übersandt. Darin heißt es:

 

„Weil vom Land als Zuweisungsgeber kein Einzelnachweis mehr gefordert wird, besteht für die Gemeinde als Zuweisungsempfänger der Landesmittel (Schulpauschale) die Verpflichtung, im Rahmen ihres Haushalts- und Rechnungswesens in geeigneter Weise die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

 

(…) Ein zweckfreier Haushaltsansatz, der ggf. dazu führen kann, mit den Mitteln der Schulpauschale einen möglichen Fehlbedarf des Haushalts zu decken, ist unzulässig. Auch bei einer zutreffenden Veranschlagung bleibt die Verwendung, ggf. nicht im Haushaltsjahr benötigter Mittel der Schulpauschale für den Haushaltsausgleich im Rahmen des Jahresabschlusses, grundsätzlich ausgeschlossen.