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Herr Brauer berichtet über die Vorberatung im Bauausschuss und bittet um Zustimmung zum Satzungsbeschluss.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den folgenden Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV. NRW. S. 685), hat der Rat
der Stadt Rheine durch Beschluss vom 03. Juli 2012 folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer
Straße/Thieberg“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Schwedenstraße, 2. Stichweg -
Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und
       mit Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig