Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IIB1280

 

Die Ratsfraktionen betonen ausdrücklich ihre Zustimmung zu diesem Bauvorhaben.

 

Herr Winnemöller regt an, die Realisierung des Paseo im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes voranzutreiben.

 

Herr Schröer berichtet, dass am gestrigen Tage ein Gespräch mit dem Investor und mit Vertretern des ausführenden Architekturbüros stattgefunden habe. Diesem Gespräch habe er entnommen, dass mit Fertigstellung des Gebäudes zeitgleich die Fertigstellung des Platzes erfolgen solle. Entscheidungen zur baulichen Fassung des anderen „Randes“ des Bebauungsplangebietes stünden dann an, weil eine zeitgleiche Erstellung dieser Randbebauung mit der Platzherrichtung sinnvoll sei. Herr Schröer kündigt die Fertigung einer entsprechenden Vorlage für eine spätere Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses an.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

          i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1    ISG Emsquartier, Humboldtplatz 4, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 21.12.2006

 

          Schreiben vom 10. Oktober 2006

 

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Schreiben vom 21. 12. 2006

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ISG-Emsquartier zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 Anregungen vorträgt.

 

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 lediglich die Baugrenzen und die Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Flächen im Verhältnis zur bestehenden Planung geringfügig verändert bzw. verschoben werden. Die Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung sind seit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1989 nicht verändert worden: Für die Kerngebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürgerzentrum“ sind gem. textlicher Festsetzung oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen allgemein zulässig. Diese Festsetzung ist auch bei der planungsrechtlichen Absicherung der Überbauung der Tiefgarage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 im Jahre 1996) für die neu entstehende Kerngebietsfläche beibehalten worden. Es wird somit deutlich, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebaulich-funktionale Konzeption von Anfang an auch die Möglichkeit vorsah, dass oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen generell zulässig sind. Die angesprochene Planung einer Bebauung der Tiefgarage mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss und einer Seniorenwohnanlage in den oberen Geschossen entspricht damit vollständig den planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes. Die angesprochene Nutzung, auf der Fläche 3.000 qm Handelsfläche zu schaffen, ist – bezogen auf das Planungsrecht – lediglich eine zweite Nutzungsoption. Es wird deutlich, dass die vorgetragenen Anregungen hinsichtlich der Nutzung des zukünftigen Gebäudes auf der Tiefgarage sich nicht auf die Inhalte des Bebauungsplanes selbst beziehen, sondern den Verkauf durch die Stadt Rheine an einen Investor, der dort eine Seniorenwohnanlage errichten will, ansprechen. Diese Anregungen sind damit insgesamt nicht abwägungsrelevant, da sie sich nicht auf die Inhalte der 7. Änderung bzw. generell nicht auf die Inhalte des Bebauungsplanes beziehen; gleichwohl wird auf diese Anregungen wie folgt eingegangen:

Mit der vorliegenden Planung zur Bebauung der Stadthallentiefgarage wird das Ziel einer städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes der Stadthalle und der Integration des eec umgesetzt. Gegenwärtig zeigt sich das Umfeld der Stadthalle als architektonisch-funktional ungeordneter Bereich. Durch die Bebauung der Tiefgarage erfolgt eine Fassung des Stadthallenvorplatzes und damit eine deutliche Aufwertung des Umfeldes. Im Rahmen der Bebauung der Tiefgarage ist auch eine Neugestaltung des Bereiches zwischen Eingang eec, Stadthalle und Bültstiege geplant worden. Die Realisierung dieser Umgestaltung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme auf der Tiefgarage. Die Planung wurde vom renomierten Büro Prof. Fritschi, Prof. Stahl, Baum, Düsseldorf erarbeitet und stellt einen weiteren Schritt zur Aufwertung des betroffenen Bereichs dar. Damit wird auch der angesprochenen Zielvereinbarung gefolgt, da das eec städtebaulich enger an die gewachsenen Handelslagen der Emsstraße angebunden wird und der Humboldtplatz und deren Verlängerung in Richtung eec umgestaltet wird.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ISG Emsquartier auf die Realisierung des Paseos und die Emsterrassen hinarbeiten wird. Die Stadt Rheine wird diese Aktivitäten unterstützen, bzw. ist selbst tätig, um die Realisierung insbesondere des Paseos voranzutreiben. Dabei steht gegenwärtig der Ankauf der letzten noch nicht im Eigentum der Stadt Rheine befindlichen Grundstücke im Vordergrund. Auch wird weiterhin versucht, Fördermittel für die Realisierung zu erhalten.

 

Die generelle Bebauung der Tiefgarage – unabhängig von der Nutzung des Gebäudes – führt zu einer städtebaulichen Verdichtung des Bereiches Bültstiege/eec/Stadthalle. Die städtebauliche Verdichtung erfolgt durch die Fassung des Stadthallenvorplatzes durch Gebäudekanten, die unabhängig ist von der Nutzung der Gebäude. Weitere Schritte zur räumlichen Fassung des in frage stehenden Bereiches ist die Erweiterung des Hotels und die Errichtung eines Gebäudes in der Blickachse der Bültstiege in Richtung eec. Beide Vorhaben sind bereits durch Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 208 planungsrechtlich gesichert.

 

Die angesprochene ca. 220 qm große Fläche für einen permanenten Wochenmarkt wurde im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: Ems-Einkaufszentrum“ u. a. zugunsten einer Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Ansiedlung eines Rossmann-Drogeriemarktes im Eingangsbereich des eec aufgegeben. Gleichwohl ist in den damaligen Verhandlungen seitens der Stadt Rheine zugesichert worden, im Rahmen der Neugestaltung des Bereiches zwischen Eingang eec, Stadthalle und Bültstiege ein entsprechendes Angebot zu ermöglichen. Die zurzeit vorliegenden Vorplanungen nehmen diesen Vorschlag noch nicht auf, hier wird aber seitens der Stadt Rheine darauf hingewirkt, dass diese Nutzungsmöglichkeit noch in die Ausführungsplanung mit aufgenommen wird. Die angesprochenen Höhenangaben werden ebenfalls in die noch ausstehende Ausführungsplanung eingehen.

 

Durch die Bebauung der Tiefgarage mit einer Seniorenwohnanlage werden keine 3.000 qm Handelsflächen vernichtet, da – wie bereits dargelegt – der Bereich zwar als Kerngebiet festgesetzt ist, aber durch die unverändert bestehen bleibenden textlichen Festsetzungen planungsrechtlich die Möglichkeit vorgegeben wird, oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen zuzulassen. Die geplante Wohnanlage entspricht damit vollständig den bestehenden Inhalten des Bebauungsplanes. Die mit der Bebauung der Tiefgarage generell verbundene bauliche Aufwertung des Umfeldes der Stadthalle entspricht den Inhalten der angesprochenen Zielvereinbarung zur städtebaulichen Verdichtung des Bereiches.

 

Der Anregung hinsichtlich der Ausweisung einer mindestens 750 qm großen Handelsfläche und von 220 qm für einen permanenten Marktpavillions im Bebauungsplan wird nicht gefolgt. Sowohl der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan als auch die Inhalte der 7. Änderung geben für das Tiefgaragengrundstück mehrere Nutzungsmöglichkeiten vor. Die generelle Ausweisung als MK-Gebiet lässt sowohl die angesprochene Handelsnutzung als auch den Marktpavillion zu. Jedoch entspricht auch die Nutzung als Seniorenwohnanlage den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die zwingende Umsetzung der angesprochenen Nutzungen lässt sich somit planungsrechtlich nicht sichern, vielmehr obliegt es der Stadt Rheine als Verkäufer der Fläche bestimmte Nutzungen durch Regelungen im Kaufvertrag zu sichern. Die Stadt Rheine sieht in dem Bau einer Seniorenwohnanlage mit gewerblichen Einrichtungen im Erdgeschoss auf der Tiefgarage keinen Widerspruch zur angesprochenen Zielvereinbarung: Die Realisierung der projektierten Bebauung führt zu einer städtebaulichen Verdichtung des Stadthallenumfeldes, die angesprochenen weiteren Maßnahmen – Neugestaltung des Umfeldes entsprechend der Planung Prof. Fritschi/Prof. Stahl/Baum, Düsseldorf – sind weitere Schritte zur Anbindung des eec an die Fußgängerzone/Emsstraße.

 

Hinsichtlich der angesprochenen Immssionsbelastung ist festzustellen, dass der angesprochene Bereich als Kerngebiet festgesetzt ist. Entsprechend dieser Vorgabe ist der Wohnnutzung in diesem Bereich ein deutlich höherer Lärmpegel zuzumuten als etwa Bewohnern eines allgemeinen Wohngebietes. Es werden deshalb keine Probleme gesehen zwischen der Seniorenwohnanlage und möglichen Veranstaltungen im Umfeld der Stadthalle hinsichtlich unzumutbarer Lärmbelastungen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass – nach Auskunft von Betreibern von Seniorenwohnanlagen – Standorte für diese Einrichtungen bevorzugt werden, die mitten im städtischen Kontext liegen. Je unruhiger das Umfeld, desto besser. Es werden z.B. auch Standorte direkt an belebten Verkehrskreuzungen akzeptiert. Der Standort Tiefgarage Stadthalle ist vom Investor vor diesem Hintergrund bewusst ausgesucht worden, da an dieser Stelle das städtische Leben wahrnehmbar ist.

 

Schreiben vom 10. Oktober 2006

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ISG Emsquartier die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 begrüßt.

 

Es wird festgestellt, das die anstehende Bebauung der Tiefgarage der angesprochenen Zielvereinbarung entspricht: die Überbauung der Stellplatzanlage wird direkt angesprochen. Die Realisierung dieser Bebauung geht mit der Neugestaltung des Bereiches zwischen Bültstiege, eec und Stadthalle (Planung Prof. Fritschi, Prof. Stahl, Baum, Düsseldorf) einher. Auch diese Maßnahme ist als Bestandteil zur städtebaulichen Anbindung des eec an die gewachsenen Handelslagen an der Emsstraße zu werten.

 

Die Realisierung der Seniorenwohnanlage mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss entspricht auch weitgehend der Forderungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Büros Junker und Kruse, Dortmund: die festgestellte nicht optimale Anbindung des eec und dem Hauptgeschäftszentrum wird durch die Neugestaltung des Bereiches südlich des Ausganges des eec in Richtung Stadthalle verbessert. Insbesondere die Besucher des eec, die bisher das Einkaufszentrum nicht in Richtung Emsstraße/Fußgängerzone verlassen, sollen durch die architektonisch-gestalterische Aufwertung bewegt werden, die übrigen Einkaufsbereiche der Stadt Rheine aufzusuchen. Mit der Bebauung der Tiefgarage mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss wird gleichzeitig eine funktionale Verbindung zwischen den beiden Einkaufspolen eec und Fußgängerzone geschaffen. Die urbane Freiflächengestaltung wird durch die bereits angesprochene Neugestaltung des Stadthallenumfeldes bis zum eec realisiert. Im Bereich der Seniorenwohnanlage ist eine großzügige Außengastronomie geplant, die zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen wird. Es wird insgesamt deutlich, dass die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 208 und deren Umsetzung durch eine Seniorenwohnanlage mit geschäftlichen Nutzungen im Erdgeschoss den Forderungen des Gutachterbüros Junker Kruse zur Belebung der östlichen Innenstadt entspricht.

 

Die Ausführungen zu den Zielen und Aufgaben der ISG Emsquartier werden zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen hinsichtlich der Inhalte der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 (Drogeriefachmarkt-Ansiedlung/Ross-mann) sind berücksichtigt worden, der Bebauungsplan „Ems-Einkaufszentrum“ ist entsprechend geändert worden; das Vorhaben befindet sich gegenwärtig in der Bauphase. Eine weitergehende Abwägung dieser Anregungen erübrigt sich damit.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

2.1    Deutsche Telekom, Technikniederlassung Oldenburg, Pappelstraße 6, 48431 Rheine;

          Stellungnahme vom 11. 12. 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass generell keine Anregungen vorgetragen werden.

Es wird festgestellt, dass im Bereich der Verkehrsfläche/Fußgängerzone im direkten Umfeld der Stadthalle keine Änderungen vorgesehen sind, die angesprochene Fläche wird auch weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung stehen. Als Folge der Tiefgaragenbebauung ist jedoch eine Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen projektiert, im Rahmen dieser Neuplanung werden seitens der Stadt Rheine alle betroffenen Versorgungsträger angesprochen, um die bestehenden oder auch neu geplante Versorgungslinien berücksichtigen zu können. In diesem Zusammenhang kann auch die bisher fehlende Versorgung der Seniorenwohnanlage mit Tellekommunikationslinien gelöst werden.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 08. 01. 2007

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden.

Dem Hinweis hinsichtlich der Bildung einer Arbeitsgruppe wird gefolgt, die Verwaltung wird beauftragt, mit allen an der Baumaßnahme Beteiligten eine Arbeitsgruppe zu initiieren. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe ist die angesprochene Problematik der Leitungstrassen zu klären.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Verschiebung der Grenze zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Kerngebietsfläche nordwestlich der Kerngebietsfläche/Überbauung Tiefgarage,

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht unmittelbar betroffen wird, sowie

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. IS. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig