Sitzung: 31.01.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 046/07
IIB1280
Die Ratsfraktionen betonen ausdrücklich ihre
Zustimmung zu diesem Bauvorhaben.
Herr Winnemöller regt an, die Realisierung des
Paseo im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes voranzutreiben.
Herr Schröer berichtet, dass am gestrigen Tage
ein Gespräch mit dem Investor und mit Vertretern des ausführenden
Architekturbüros stattgefunden habe. Diesem Gespräch habe er entnommen, dass
mit Fertigstellung des Gebäudes zeitgleich die Fertigstellung des Platzes
erfolgen solle. Entscheidungen zur baulichen Fassung des anderen „Randes“ des
Bebauungsplangebietes stünden dann an, weil eine zeitgleiche Erstellung dieser
Randbebauung mit der Platzherrichtung sinnvoll sei. Herr Schröer kündigt die
Fertigung einer entsprechenden Vorlage für eine spätere Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses an.
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und
Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB
1.1 ISG Emsquartier, Humboldtplatz 4, 48429 Rheine;
Schreiben vom 21.12.2006
Schreiben
vom 10. Oktober 2006
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Schreiben vom 21. 12. 2006
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
ISG-Emsquartier zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 Anregungen
vorträgt.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der 7. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 208 lediglich die Baugrenzen und die Aufteilung
zwischen öffentlichen und privaten Flächen im Verhältnis zur bestehenden
Planung geringfügig verändert bzw. verschoben werden. Die Festsetzungen
hinsichtlich der Art der Nutzung sind seit der Aufstellung des Bebauungsplanes
im Jahre 1989 nicht verändert worden: Für die Kerngebiete im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Bürgerzentrum“ sind gem. textlicher Festsetzung oberhalb
des Erdgeschosses Wohnungen allgemein zulässig. Diese Festsetzung ist auch bei
der planungsrechtlichen Absicherung der Überbauung der Tiefgarage (2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 208 im Jahre 1996) für die neu entstehende
Kerngebietsfläche beibehalten worden. Es wird somit deutlich, dass die dem
Bebauungsplan zugrunde liegende städtebaulich-funktionale Konzeption von Anfang
an auch die Möglichkeit vorsah, dass oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen
generell zulässig sind. Die angesprochene Planung einer Bebauung der Tiefgarage
mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss und einer Seniorenwohnanlage in den
oberen Geschossen entspricht damit vollständig den planungsrechtlichen Vorgaben
des Bebauungsplanes. Die angesprochene Nutzung, auf der Fläche 3.000 qm
Handelsfläche zu schaffen, ist – bezogen auf das Planungsrecht – lediglich eine
zweite Nutzungsoption. Es wird deutlich, dass die vorgetragenen Anregungen
hinsichtlich der Nutzung des zukünftigen Gebäudes auf der Tiefgarage sich nicht
auf die Inhalte des Bebauungsplanes selbst beziehen, sondern den Verkauf durch
die Stadt Rheine an einen Investor, der dort eine Seniorenwohnanlage errichten
will, ansprechen. Diese Anregungen sind damit insgesamt nicht
abwägungsrelevant, da sie sich nicht auf die Inhalte der 7. Änderung bzw.
generell nicht auf die Inhalte des Bebauungsplanes beziehen; gleichwohl wird
auf diese Anregungen wie folgt eingegangen:
Mit der vorliegenden Planung zur Bebauung der
Stadthallentiefgarage wird das Ziel einer städtebaulichen Aufwertung des
Umfeldes der Stadthalle und der Integration des eec umgesetzt. Gegenwärtig
zeigt sich das Umfeld der Stadthalle als architektonisch-funktional
ungeordneter Bereich. Durch die Bebauung der Tiefgarage erfolgt eine Fassung
des Stadthallenvorplatzes und damit eine deutliche Aufwertung des Umfeldes. Im
Rahmen der Bebauung der Tiefgarage ist auch eine Neugestaltung des Bereiches
zwischen Eingang eec, Stadthalle und Bültstiege geplant worden. Die
Realisierung dieser Umgestaltung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme auf der
Tiefgarage. Die Planung wurde vom renomierten Büro Prof. Fritschi, Prof. Stahl,
Baum, Düsseldorf erarbeitet und stellt einen weiteren Schritt zur Aufwertung
des betroffenen Bereichs dar. Damit wird auch der angesprochenen
Zielvereinbarung gefolgt, da das eec städtebaulich enger an die gewachsenen Handelslagen
der Emsstraße angebunden wird und der Humboldtplatz und deren Verlängerung in
Richtung eec umgestaltet wird.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ISG
Emsquartier auf die Realisierung des Paseos und die Emsterrassen hinarbeiten
wird. Die Stadt Rheine wird diese Aktivitäten unterstützen, bzw. ist selbst
tätig, um die Realisierung insbesondere des Paseos voranzutreiben. Dabei steht
gegenwärtig der Ankauf der letzten noch nicht im Eigentum der Stadt Rheine
befindlichen Grundstücke im Vordergrund. Auch wird weiterhin versucht,
Fördermittel für die Realisierung zu erhalten.
Die generelle Bebauung der Tiefgarage –
unabhängig von der Nutzung des Gebäudes – führt zu einer städtebaulichen
Verdichtung des Bereiches Bültstiege/eec/Stadthalle. Die städtebauliche
Verdichtung erfolgt durch die Fassung des Stadthallenvorplatzes durch
Gebäudekanten, die unabhängig ist von der Nutzung der Gebäude. Weitere Schritte
zur räumlichen Fassung des in frage stehenden Bereiches ist die Erweiterung des
Hotels und die Errichtung eines Gebäudes in der Blickachse der Bültstiege in
Richtung eec. Beide Vorhaben sind bereits durch Änderungen des Bebauungsplanes
Nr. 208 planungsrechtlich gesichert.
Die angesprochene ca. 220 qm große Fläche für
einen permanenten Wochenmarkt wurde im Rahmen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: Ems-Einkaufszentrum“ u. a. zugunsten einer
Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Ansiedlung eines
Rossmann-Drogeriemarktes im Eingangsbereich des eec aufgegeben. Gleichwohl ist
in den damaligen Verhandlungen seitens der Stadt Rheine zugesichert worden, im
Rahmen der Neugestaltung des Bereiches zwischen Eingang eec, Stadthalle und
Bültstiege ein entsprechendes Angebot zu ermöglichen. Die zurzeit vorliegenden
Vorplanungen nehmen diesen Vorschlag noch nicht auf, hier wird aber seitens der
Stadt Rheine darauf hingewirkt, dass diese Nutzungsmöglichkeit noch in die
Ausführungsplanung mit aufgenommen wird. Die angesprochenen Höhenangaben werden
ebenfalls in die noch ausstehende Ausführungsplanung eingehen.
Durch die Bebauung der Tiefgarage mit einer
Seniorenwohnanlage werden keine 3.000 qm Handelsflächen vernichtet, da – wie
bereits dargelegt – der Bereich zwar als Kerngebiet festgesetzt ist, aber durch
die unverändert bestehen bleibenden textlichen Festsetzungen planungsrechtlich
die Möglichkeit vorgegeben wird, oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen
zuzulassen. Die geplante Wohnanlage entspricht damit vollständig den
bestehenden Inhalten des Bebauungsplanes. Die mit der Bebauung der Tiefgarage
generell verbundene bauliche Aufwertung des Umfeldes der Stadthalle entspricht
den Inhalten der angesprochenen Zielvereinbarung zur städtebaulichen
Verdichtung des Bereiches.
Der Anregung hinsichtlich der Ausweisung einer
mindestens 750 qm großen Handelsfläche und von 220 qm für einen permanenten
Marktpavillions im Bebauungsplan wird nicht gefolgt. Sowohl der zurzeit
rechtskräftige Bebauungsplan als auch die Inhalte der 7. Änderung geben für das
Tiefgaragengrundstück mehrere Nutzungsmöglichkeiten vor. Die generelle
Ausweisung als MK-Gebiet lässt sowohl die angesprochene Handelsnutzung als auch
den Marktpavillion zu. Jedoch entspricht auch die Nutzung als
Seniorenwohnanlage den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die zwingende
Umsetzung der angesprochenen Nutzungen lässt sich somit planungsrechtlich nicht
sichern, vielmehr obliegt es der Stadt Rheine als Verkäufer der Fläche
bestimmte Nutzungen durch Regelungen im Kaufvertrag zu sichern. Die Stadt
Rheine sieht in dem Bau einer Seniorenwohnanlage mit gewerblichen Einrichtungen
im Erdgeschoss auf der Tiefgarage keinen Widerspruch zur angesprochenen
Zielvereinbarung: Die Realisierung der projektierten Bebauung führt zu einer
städtebaulichen Verdichtung des Stadthallenumfeldes, die angesprochenen
weiteren Maßnahmen – Neugestaltung des Umfeldes entsprechend der Planung Prof.
Fritschi/Prof. Stahl/Baum, Düsseldorf – sind weitere Schritte zur Anbindung des
eec an die Fußgängerzone/Emsstraße.
Hinsichtlich der angesprochenen
Immssionsbelastung ist festzustellen, dass der angesprochene Bereich als
Kerngebiet festgesetzt ist. Entsprechend dieser Vorgabe ist der Wohnnutzung in
diesem Bereich ein deutlich höherer Lärmpegel zuzumuten als etwa Bewohnern
eines allgemeinen Wohngebietes. Es werden deshalb keine Probleme gesehen
zwischen der Seniorenwohnanlage und möglichen Veranstaltungen im Umfeld der
Stadthalle hinsichtlich unzumutbarer Lärmbelastungen. Darüber hinaus ist
anzumerken, dass – nach Auskunft von Betreibern von Seniorenwohnanlagen –
Standorte für diese Einrichtungen bevorzugt werden, die mitten im städtischen
Kontext liegen. Je unruhiger das Umfeld, desto besser. Es werden z.B. auch
Standorte direkt an belebten Verkehrskreuzungen akzeptiert. Der Standort
Tiefgarage Stadthalle ist vom Investor vor diesem Hintergrund bewusst
ausgesucht worden, da an dieser Stelle das städtische Leben wahrnehmbar ist.
Schreiben vom 10. Oktober 2006
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ISG
Emsquartier die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 begrüßt.
Es wird festgestellt, das die anstehende Bebauung
der Tiefgarage der angesprochenen Zielvereinbarung entspricht: die Überbauung
der Stellplatzanlage wird direkt angesprochen. Die Realisierung dieser Bebauung
geht mit der Neugestaltung des Bereiches zwischen Bültstiege, eec und Stadthalle
(Planung Prof. Fritschi, Prof. Stahl, Baum, Düsseldorf) einher. Auch diese
Maßnahme ist als Bestandteil zur städtebaulichen Anbindung des eec an die
gewachsenen Handelslagen an der Emsstraße zu werten.
Die Realisierung der Seniorenwohnanlage mit gewerblichen
Nutzungen im Erdgeschoss entspricht auch weitgehend der Forderungen des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Büros Junker und Kruse, Dortmund: die
festgestellte nicht optimale Anbindung des eec und dem Hauptgeschäftszentrum
wird durch die Neugestaltung des Bereiches südlich des Ausganges des eec in
Richtung Stadthalle verbessert. Insbesondere die Besucher des eec, die bisher
das Einkaufszentrum nicht in Richtung Emsstraße/Fußgängerzone verlassen, sollen
durch die architektonisch-gestalterische Aufwertung bewegt werden, die übrigen
Einkaufsbereiche der Stadt Rheine aufzusuchen. Mit der Bebauung der Tiefgarage
mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss wird gleichzeitig eine funktionale
Verbindung zwischen den beiden Einkaufspolen eec und Fußgängerzone geschaffen.
Die urbane Freiflächengestaltung wird durch die bereits angesprochene
Neugestaltung des Stadthallenumfeldes bis zum eec realisiert. Im Bereich der
Seniorenwohnanlage ist eine großzügige Außengastronomie geplant, die zur
Belebung des öffentlichen Raumes beitragen wird. Es wird insgesamt deutlich,
dass die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 208 und deren
Umsetzung durch eine Seniorenwohnanlage mit geschäftlichen Nutzungen im
Erdgeschoss den Forderungen des Gutachterbüros Junker Kruse zur Belebung der
östlichen Innenstadt entspricht.
Die Ausführungen zu den Zielen und Aufgaben der
ISG Emsquartier werden zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen
hinsichtlich der Inhalte der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 (Drogeriefachmarkt-Ansiedlung/Ross-mann)
sind berücksichtigt worden, der Bebauungsplan „Ems-Einkaufszentrum“ ist
entsprechend geändert worden; das Vorhaben befindet sich gegenwärtig in der
Bauphase. Eine weitergehende Abwägung dieser Anregungen erübrigt sich damit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der
Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Deutsche Telekom,
Technikniederlassung Oldenburg, Pappelstraße 6, 48431 Rheine;
Stellungnahme
vom 11. 12. 2006
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass generell
keine Anregungen vorgetragen werden.
Es wird festgestellt, dass im Bereich der
Verkehrsfläche/Fußgängerzone im direkten Umfeld der Stadthalle keine Änderungen
vorgesehen sind, die angesprochene Fläche wird auch weiterhin als öffentliche
Verkehrsfläche zur Verfügung stehen. Als Folge der Tiefgaragenbebauung ist
jedoch eine Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen projektiert, im
Rahmen dieser Neuplanung werden seitens der Stadt Rheine alle betroffenen Versorgungsträger
angesprochen, um die bestehenden oder auch neu geplante Versorgungslinien
berücksichtigen zu können. In diesem Zusammenhang kann auch die bisher fehlende
Versorgung der Seniorenwohnanlage mit Tellekommunikationslinien gelöst werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Energie- und
Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;
Stellungnahme
vom 08. 01. 2007
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
Anregungen vorgetragen werden.
Dem Hinweis hinsichtlich der Bildung einer
Arbeitsgruppe wird gefolgt, die Verwaltung wird beauftragt, mit allen an der
Baumaßnahme Beteiligten eine Arbeitsgruppe zu initiieren. Innerhalb dieser
Arbeitsgruppe ist die angesprochene Problematik der Leitungstrassen zu klären.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und
Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine fasst folgende
Beschlüsse:
II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der
Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis
und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird
festgestellt, dass
a) durch die Verschiebung
der Grenze zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Kerngebietsfläche
nordwestlich der Kerngebietsfläche/Überbauung Tiefgarage,
die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die Öffentlichkeit durch
diese marginale Korrektur nicht unmittelbar betroffen wird, sowie
c) die Interessen
anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese
Änderung nicht berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter
Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den
Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2
BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. IS. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NRW S. 498)
wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208,
Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die
Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig