Sitzung: 13.11.2012 Sozialausschuss
0:01:30
Herr Gausmann
informiert wie folgt:
Sozialplan Alter – Bericht über den Stand der
Umsetzung
„Selbstbestimmter Bürgertreff“
Herr Gausmann
verweist auf die mit der Einladung versandte schriftliche Information.
Neuzuweisungen Asyl
In den Monaten September und
Oktober 2012 wurden der Stadt Rheine insgesamt 38 neue Asylbewerber zugewiesen
(13 Familien / Personen). 20 Personen von den 38 stellten einen Asylfolgeantrag.
Bei ihnen handelt es sich um 7 Familien aus dem ehemaligen Jugoslawien. Bislang
konnten alle Neuzuwanderer in bestehenden städtischen Unterkünften
untergebracht werden.
In Zusammenarbeit
mit dem städtischen Gebäudemanagement wird derzeit aber nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten
gesucht.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
18.07.2012 zum AsylbLG
Lt. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.12 ist die Regelung zu den Grundleistungen
in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
verfassungswidrig. Das bedeutet, dass allen Flüchtlingen, die Grundleistungen
nach dem AsylblG erhalten, einen höheren Leistungsanspruch besitzen. Im Juli
2012 erhielten in Rheine 174 Personen Leistungen nach dem AsylbLG, davon 69
Personen analoge Leistungen. Dieser Personenkreis ist vom Urteil nicht
betroffen. Die Stadt Rheine hat das Urteil ab 01.08.2012 umgesetzt, so dass die
betroffenen 105 Personen die höheren Leistungen erhalten. Aus der Umsetzung des
Urteils ergeben sich für die Stadt Rheine monatliche Mehraufwendungen von ca.
10.000 Euro.
Vertragliche
Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband
Im Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Caritasverband sind vier Arbeitsgruppen gebildet worden. Diese setzen sich sowohl aus Vertretern des Caritasverbandes als auch aus Vertretern der Stadt Reine zusammen. Diese Arbeitsgruppen sind:
- Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Migration
- Psychosoziale Hilfen/Sucht/existenzsichernde Hilfen
Innerhalb dieser Arbeitsgruppen werden folgende Fragestellungen erörtert:
► Welche Leistungen werden erbracht
► Welche Leistungen sind aktuell (noch) erforderlich
► Welche Leistungen sollen zukünftig erbracht werden
Die Gespräche sind zum Abschluss gebracht worden.
Im Anschluss an die inhaltliche Aufarbeitung der zukünftigen Struktur der Aufgabenerledigung werden im weiteren Verlauf die finanziellen Rahmenbedingungen unter folgenden Prämissen erörtert werden
1.Wie werden die finanziellen Rahmenbedingungen gestaltet
(Personalkostenbezogen, Einzelfallbezogen, Projektförderung)
2. Wie kann eine mittelfristige/langfristige, zukunftsorientierte Ausgestaltung der Verträge (Laufzeiten) sichergestellt werden.
Es ist beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres auch die Gespräche zu den finanziellen Rahmenbedingungen abzuschließen, so dass ggfs. noch zu den Haushaltsplanberatungen 2013 die ersten Ergebnisse mit einfließen können.