Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

I/A/0120

 

Die Beschlüsse sind ausgeführt worden. Eine gesonderte Berichterstattung erfolgt zu folgenden Punkten:

 

1. Vertretung von Ausschussmitgliedern

 

Der einschlägige Kommentar zur Gemeindeordnung sagt aus, dass eine Vertretung nur zulässig ist, wenn eine Verhinderung vorliegt. Eine Verhinderung kann sowohl aus tatsächlichen, als auch aus rechtlichen Gründen (z.B. Befangenheit) bestehen.

 

Die Vertretung erfolgt gerade zu dem Zweck, das politische Kräfteverhältnis innerhalb der Ausschüsse auch bei Ausfall einzelner Ausschussmitglieder aufrechtzuerhalten. Dieses gilt auch für den Fall der Vertretung für einzelne Punkte der Tagesordnung.

 

 

2. Resolutionen des Rates zu den Kürzungen des Landes NRW

 

Zu den Resolutionen des Rates vom 21. Feb. 2006 zu den Kürzungen im Landeshaushalt 2006 und vom 21. Juni 2006 zum Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren liegen der Verwaltung bisher keine Reaktionen der Landesregierung vor.